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19. Juli 2023

StädteRegion fördert Balkon-Steckersolaranlagen für Sozialwohnungen aus Mittel des „Stärkungspakts“. Neues Förderprogramm für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften.

StädteRegion Aachen. Das Land NRW stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die deutschlandweit gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel abzufedern. Die StädteRegion Aachen hat rund 930.000 € aus diesem Programm erhalten. Neben der Förderung der sozialen Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen aus diesen Mitteln ein Förderprogramm für Steckersolaranlagen für Sozialwohnungen aufgelegt. Ab sofort werden Anlagen bis zu einem Anschaffungswert von netto 800 € gefördert. Die Installationskosten werden ebenfalls übernommen, dürfen die Anschaffungskosten jedoch nicht überschreiten.

Die Richtlinie, den Antragsvordruck und weitere Informationen findet man auf der Homepage der StädteRegion Aachen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt

Balkon-Steckersolaranlagen sind in aller Munde: Mit vergleichsweise kleinen Beträgen können die Module angeschafft und in eine entsprechende Steckdose gesteckt werden. Mit dieser einfachen und unkomplizierten Methode kann ökologisch nachhaltig und klimaneutral Strom produziert werden. Nach den Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen können Vermieter von Sozialwohnungen, die Anlagen anschaffen und installieren und dafür einen 100-prozentigen Zuschuss erhalten. Der Clou dabei: der Erlös der Stromproduktion kommt dem Mieter zugute.

Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist selbst bei den vergleichsweisen niedrigen Kosten einer Balkonanlage für viele Menschen nicht möglich. „Die gängigen Förderprogramme mit festgelegten Zuschussbeträgen haben dieses Problem bislang nicht im Blick“, so Dr Michael Ziemons, Sozialdezernent der StädteRegion, „daher füllen wir mit dieser Fördermaßnahme eine echte Lücke“. Die StädteRegion betrachtet das neue Förderprogramm als Win-Win-Situation: gleichzeitig profitieren Umwelt und einkommensschwache Menschen, die damit erstmals die Chance bekommen, eigenen Strom zu produzieren. Vermieter von Sozialwohnungen wiederum haben keine Kosten, jedoch werden ihre Wohnung dadurch attraktiver.

Die Bedingungen für das Förderprogramm sind einfach: Vermieter von Sozialwohnungen wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften können bei der StädteRegion einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss erläutern, welche Anlagen an welcher Wohnung errichtet werden sollen. Voraussetzung ist, dass mindestens eine noch 5 Jahre gültige Bindung als Sozialwohnung besteht oder vom Vermieter zugesichert wird.

Die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen, ist in vieler Hinsicht positiv. Neben der Senkung der Stromkosten, wird auch auf den aktuellen Verbrauch aufmerksam gemacht. Das Verbraucherverhalten wird dadurch hinterfragt. Vor allem Anlagen, die über eine App erlauben, die Leistung der Solaranlage genau zu verfolgen, können das Bewusstsein für den Energieverbrauch durchaus verändern, wenn Balkonkraftwerksbesitzer die täglich generierte Energie mit der im Haushalt genutzten Energie vergleichen.

 

Pressekontakt:

Detlef Funken
StädteRegion Aachen
S 13 Öffentlichkeitsarbeit
StädteRegion Aachen
52090 Aachen
Telefon +49(241)51981300
Telefax +49(241)519881300
E-Mail: Detlef.Funken@staedteregion-aachen.de
http://www.staedteregion-aachen.de
http://www.facebook.com/StaedteRegionAachen


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Autor(in): Klaus Schäfer
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