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13. Oktober 2021

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW

Ab dem 1. Januar 2022 können Unternehmen im Kreis Euskirchen Investitionskostenzuschüsse bis zu 20 % erhalten. Zum 01. Januar 2022 wird der Kreis Euskirchen in die Fördergebietskulisse des RWP aufgenommen. Beratung zur Antragstellung ist ab sofort möglich!

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur.

Eine Förderung ist nur in ausgewählten Regionen möglich. Die aktuelle Abgrenzung der Fördergebiete gilt noch bis zum 31. Dezember 2021. Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 haben Bund und Länder eine neue Fördergebietskulisse beschlossen. Dies hat für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten nun auch in weiteren Regionen eine Förderung in Frage kommt.

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Kontakt:

Wirtschaftsförderung im Kreis Euskirchen
Frauenberger Str. 152, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 – 15 582, Fax: 02251 – 15 581
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de

Kategorien:
Förderprogramme · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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