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20. März 2020

Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise für landwirtschaftliche Betriebe

Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise. Wir geben einen Überblick über Fragen und Antworten, die für landwirtschaftliche Betriebe in Zeiten der Corona-Krise am wichtigsten sind.

1. Welche Regeln und Maßnahmen sind für den bestmöglichen Infektionsschutz auch auf Bauernhöfen für die Familien wichtig?

·       Großveranstaltungen und den öffentlichen Verkehr wenn möglich meiden

·       bei Symptomen wie Husten oder Fieber zu Hause zu bleiben

·       möglichst oft die Hände mit Wasser und Seife waschen

·       Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden

·       Husten und Niesen nur in die Armbeuge, nicht in die Hände

·       Abstand zu Erkrankten halten (1 bis 2 Meter)

·       auf Händeschütteln verzichten

·       engen Kontakt mit Personen vermeiden, die husten, niesen oder Fieber haben.

·       Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch oder den gebeugten Ellenbogen.

·       bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zunächst telefonischen Kontakt zum Arzt aufnehmen.

Mehr Infos auch unter: https://www.svlfg.de/corona-info

2. Wird Milch weiter abgeholt, wenn eine oder mehrere Personen im Betrieb am Corona-Virus erkrankt sind?

Grundsätzlich ja, sofern sichergestellt werden kann, dass der Milchfahrer der Molkerei bei der Abholung nicht mit infizierten Personen in Kontakt kommt. Die Gesundheitsämter stehen mit betroffenen Personen in Verbindung und klären, wie die Quarantäne und weitere Maßnahmen im Einzelfall ablaufen.

Weitere Infos zum Thema beim Bundesinstitut für Risikobewertung:

https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html

3. Dürfen Hofläden, der Weinverkauf ab Hof, Verkaufsautomaten und Bauernmärkte weiterbetrieben werden?

Nach derzeitigem Stand: ja. Denn diese besonderen Verkaufsformen für regionale Lebensmittel tragen dazu bei, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Auch die Bauernmärkte dienen der öffentlichen Grundversorgung und sollen nach aktuellem Stand weiter stattfinden dürfen.

4. Was ist bei einem Hofladen Sache, falls es einen Corona-Fall im Betrieb gibt?

Dann wird das Gesundheitsamt eingeschaltet, das wesentliche Entscheidungen trifft. Die erkrankte Person unterliegt der Quarantäne. Grundsätzlich dürfen andere, in Bezug auf den Corona-Virus unkritische Personen den Hofladen normalerweise weiterbetreiben. Die entsprechenden Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

5. NatUrlaub e.V.: Was muss ich als Anbieter von Landtourismus beachten?

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind zu touristischen Zwecken nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt in Rheinland-Pfalz unbefristet. Sie als Gastgeber sollten daher aktiv mit Ihren touristischen Gästen in Kontakt treten und Buchungen für die nächste Zeit, falls noch nicht geschehen, kostenfrei stornieren.

Weitere Informationen und Antworten auf Stornierungsfragen können abgerufen werden unter:

https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html

Ebenso möchten wir Gastgeber auf folgende Seite des Kompenzzentrums Tourismus des Bundes aufmerksam machen. Hier werden tagesaktuell wichtige Informationen, die die Tourismusbranche betreffen, gesammelt:

https://corona-navigator.de/

6. NatUrlaub e.V.: Finden Prüfungen zu DTV-Klassifizierungen und zum BAG-Gütesiegel statt?

Prüfungen zu DTV-Klassifizierungen und zum BAG-Gütesiegel sollen vorläufig eingestellt werden. Klassifizierungen, die in diesem Zeitraum auslaufen, behalten in diesem Sonderfall ihre Gültigkeit, bis eine erneute Überprüfung wieder möglich ist. Darüber informiert der DTV auch die Wettbewerbszentrale.

7. Wie steht es um Nahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Getreide, Gemüse, Obst usw. in Bezug auf die Übertragung des Corona-Virus?

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann der Corona-Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel übertragen werden.

8. Was ist, wenn ich für meine Arbeitskräfte Kurzarbeit anmelden muss?

Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen.

Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

9. Welche steuerlichen Maßnahmen stehen grundsätzlich zur Verfügung?

Die Bundesregierung sieht folgende steuerliche Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen vor: Die Gewährung von Steuer-Stundungen wird erleichtert. Steuervorauszahlungen können leichter angepasst werden. Auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen wird bis 31.12.2020 verzichtet, soweit der Steuerschuldner unmittelbar von Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Zuständiger Ansprechpartner ist grundsätzlich das örtliche Finanzamt!

10. Was tue ich, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Liquiditätsprobleme auftreten?

Derart von den Auswirkungen der Coronaviruskrise betroffene Betriebe sollten mit der Hausbank Kontakt aufnehmen, die sich um Hilfestellungen kümmern kann.

Für Betriebe der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau hat die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ein Programm für Liquiditätshilfen aufgelegt:

https://www.rentenbank.de/dokumente/Presse/2020/2020-03-18-Liquisicherung.pdf

Für Gewerbebetriebe bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Sonderprogramme zur Liquiditätssicherung an:

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

11. Kommen Tierarzt, Besamungstechniker usw. weiterhin auf die Bauernhöfe?

Derzeit gibt es hier keine Einschränkungen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (siehe 1.). Sollte ein Tierarzt krankheitsbedingt ausfallen und kein Ersatz verfügbar sein, kontaktieren Sie das zuständige Veterinäramt. Bei anderen Dienstleistern bitte jeweils auf die zuständigen Stellen telefonisch zur Klärung zugehen.

13. Kommt es zu Engpässen bei Betriebsmitteln?

Aktuell gibt es keinerlei Anzeichen für Versorgungsengpässe. Die Politik auf Bundes- und Landesebene will die Grundversorgung durch die Landwirtschaft gewährleisten. Deshalb gelten auch keine besonderen Vorkehrungen für die Landwirtschaft und den vor-/nachgelagerten Bereich. Die Agrarwirtschaft und die Lebensmittelkette sind über alle Stufen hinweg gehalten, verantwortungsvoll zu agieren.

14. Was passiert mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf meinem Betrieb, falls es einen Corona-Fall am Hof gibt?

Die Produkte sind vermarktungsfähig. Für den Handel gibt es somit im Moment keine Einschränkungen. Eine Veranlassung für Notverkäufe besteht auch nicht.

15. Sollen Landwirte sich jetzt mit Diesel eindecken?

Der aktuelle Rohölpreis ist für Käufer von Diesel und anderen Mineralölen ungewöhnlich günstig. Entscheidungen über den Kauf von Betriebsmitteln sollten immer auf Grundlage der aktuellen betrieblichen Lage getroffen werden. Das hat jeder Landwirt frei zu entscheiden. Er sollte verbindlich abklären, wann und zu welchen Konditionen geliefert werden kann. Eventuell können Preise über Vorkontrakte abgesichert werden.

16. Sind die üblichen Vermarktungsgewohnheiten (z.B. Getreide) zu hinterfragen?

Das Marktgeschehen sollte nach üblicher Erfahrung und gewöhnlichem Vorgehen beibehalten werden.

17. Werden Betriebskontrollen, etwa im Rahmen der Cross-Compliance, eingeschränkt?

Amtliche Kontrollen werden weiterhin stattfinden, insbesondere Anlass bezogene. Es ist davon auszugehen, dass die staatlichen Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung gegenüber der Ausbreitung des Corona-Virus zu Anpassungen bei Art und Weise bei den Kontrollen in nächster Zeit führen.

18. Was ist zu tun, wenn man glaubt, Symptome des Corona-Virus bei sich festzustellen?

Der Hausarzt ist  telefonisch zu kontaktieren. Bitte sich nicht ins Wartezimmer des Hausarztes begeben. Hausarzt oder Bereitschaftsdienst werden das weitere Vorgehen am Telefon mit Ihnen klären.

19. Im Betrieb gibt es einen Corona-Fall. Was jetzt?

Das zuständige Gesundheitsamt muss über den Fall in Kenntnis gesetzt werden. Es wird dann mit dem Landwirt bzw. der Familie alles Weitere klären

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Adressen: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Weinbau: https://www.svlfg.de/betriebshilfe-haushaltshilfe

Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText1

Bundesamt für Risikobewertung: https://www.bfr.bund.de/

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/Startseite/startseite_node.html

 

 

 

Kontakt zur Redaktion: redaktion(at)lwk-rlp.de 

Zuständige Redakteure: 

Harald Kopp
Jürgen Wohlleben

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postanschrift:
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 793-0
Telefax: 0671 793-1199
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Autor(in): Klaus Schäfer
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