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15. Juni 2018

Land Rheinland-Pfalz will Betroffenen der Unwetterkatastrophe helfen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Opfern der Unwetter-Katastrophen zu helfen. Für die Unterstützung bedürftiger Privatpersonen stelle das Land eine Summe von 3,5 Millionen Euro bereit, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Mittwoch in Mainz. Das Land will den von Unwettern betroffenen Städten und Landkreisen Nothilfemittel von 25.000 Euro zur Verfügung stellen, um besonderen Härtefällen zu helfen, beispielsweise Menschen, die durch den starken Regen keine Kleidung mehr für ihre Kinder haben. 1500 Euro seien für besonders Betroffene vorgesehen, um den vorübergehenden Verlust der Wohnung zu überbrücken, die angemessene Versorgung von Kindern oder hilfsbedürftigen unmittelbaren Familienangehörigen zu ermöglichen oder Verpflegung zu besorgen.

Das Land hilft, wenn bei Betroffenen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibe. Dann übernehme es bis zu einem Schaden von 50.000 Euro die Hälfte der verbleibenden Summe. Unterstützen will die Landesregierung auch Unwetter-Opfer ohne Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen werde die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistungen begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setze allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung voraus sagte Innenminister Roger Lewentz.

Landrat Dr. Joachim Streit: „Es ist gut, dass die Landesregierung die Hilfen erweitert hat. Die jetzige Hilfe ist mehr, als es früher in vergleichbaren Lagen gab. Man muss immer bedenken: Das Land leistet keinen Schadensersatz, es ist eine Billigkeitshilfe; also eine Förderung, auf die kein Anspruch besteht, und somit ist es ein Plus. Allerdings werden nicht so viele in den Genuss kommen, wie wir Geschädigte haben, da das Land Einkommensgrenzen festlegt, um Finanzhilfe zu erhalten (19.200 Euro für den Einzelhaushalt ansteigend bis 41.920 Euro beim Vierpersonenhaushalt). Diese Einkommensgrenzen sind nicht aufgehoben; man müsste sie nach oben anpassen. Die Modalitäten zur Beantragung dieser Sofortnothilfe befinden sich in der Abstimmung.

Wichtig ist, dass wir dort helfen, wo existentielle Not besteht: Der Eifelkreis stellt 50.000 Euro zur Verfügung. Auf dem gemeinsamen Konto von DRK und Eifelkreis sind bereits zwei Großspenden von der Kreissparkasse Bitburg-Prüm und der Bitburger Braugruppe in Höhe von je 25.000 Euro eingegangen. Eine Vielzahl von Einzelspenden ist erfolgt. Meine Bitte ist, dass weiter gespendet wird auf folgende Konten: Kreissparkasse Bitburg-Prüm, IBAN: DE59 5865 0030 0008 0509 99, BIC: MALADE51BIT Volksbank Eifel eG, IBAN: DE29 5866 0101 0002 0470 05, BIC: GENODED1BIT

Härtefälle, die jetzt schon Geld zum Lebensunterhalt benötigen, können sich bei den Ortsgemeinden melden, denen wir aus diesem Spendenaufkommen helfen.“

 

Kontakt:

Ansgar Dondelinger

Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Str. 1 – 54634 Bitburg

Tel:  06561 15-2111
Fax:  06561 15-1011

Kategorien:
Daseinsvorsorge · Sonstiges · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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