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5. Januar 2018

Neuer „Handwerker-Parkausweis“ für Regierungsbezirk oder ganz NRW!

Lokale Regelungen für Monschau, Roetgen und Simmerath.

StädteRegion Aachen. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis und die Parkausweise für soziale Dienste verändert. Auch in der StädteRegion Aachen werden diese neuen Parkausweise mit Beginn des Jahres 2018 ausgegeben. Sie können in der Kommune beantragt werden, in dem die Unternehmen ihren offiziellen Betriebssitz haben, aber auch in den Kommunen, in denen Handwerker nachweislich tätig sind. Es gibt künftig Parkausweise für die einzelnen Kommunen, den Regierungsbezirk Köln und für das Land NRW. Ausweise für Monschau, Simmerath und Roetgen sind bei der StädteRegion Aachen für jeweils 40 Euro/Jahr erhältlich. Ausweise für den Regierungsbezirk Köln gibt es bei der StädteRegion Aachen zum Preis von 180 Euro, die für ganz Nordrhein-Westfalen kosten 300 Euro.

Handwerkerparkausweise können grundsätzlich nur Firmen beantragen, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und hierfür entweder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die zu diesem Zweck eingesetzten Fahrzeuge müssen zum Transport dieses Materials geeignet sein.

Mit dem Handwerkerparkausweis NRW können Fahrzeuge während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen geparkt werden:

  • Im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • auf Bewohnerparkplätzen.

Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich.

Anders als bisher werden in den neuen Parkausweisen auch Fahrzeug- Kennzeichen vermerkt sein, bis zu fünf auf einmal. Die darin aufgelisteten Fahrzeuge müssen an beiden Längsseiten mit einer festen Firmenaufschrift mindestens im DIN A4-Format gekennzeichnet sein. Überdies müssen immer die Original-Parkausweise im Fahrzeug liegen. Sie dürfen nicht kopiert werden. Die Konsequenz daraus: Es kann immer nur ein Fahrzeug mit dem ausgegebenen Parkausweis im Einsatz sein. Wer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Einsatz hat, braucht also mehrere Parkausweise.

Jede Straßenverkehrsbehörde kann für ihre Kommune eigene Regelungen erlassen. Die StädteRegion Aachen bietet für Monschau, Roetgen und Simmerath lokale Ausweise zum Preis von jährlich jeweils 40 Euro an. Alle wichtigen Informationen und Formulare hierzu findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/handwerkerparkausweis
Fragen beantworten Margit Kessel und Elke Sensen vom Amt für Immobilienmanagement und Verkehr:

Frau Margit Kessel
Tel: +49 241 5198-3706
Fax: +49 241 5198-83706
margit.kessel@staedteregion-aachen.de
Raum: E 392

Frau Elke Sensen
Tel: +49 241 5198-3707
Fax: +49 241 5198-83707
elke.sensen@staedteregion-aachen.de
Raum: E 383

 

 

Kontakt:

Robert Flader
StädteRegion Aachen
S 13 Öffentlichkeitsarbeit

Raum B 126, Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Postanschrift:
StädteRegion Aachen
52090 Aachen
Telefon +49(241)51981301
Telefax +49(241)51981309
E-Mail: Robert.Flader@staedteregion-Aachen.de
http://www.staedteregion-aachen.de
http://www.facebook.com/StaedteRegionAachen

Kategorien:
Handwerk & Gewerbe · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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