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23. Juli 2021

Ausgesetztes Vergaberecht für betroffene Gebiete ermöglicht schnelleren Wiederaufbau in Kommunen

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen am 19.7.2021 das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt.

Damit können öffentliche Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden. Mit Blick auf den so beschleunigten Wiederaufbau bspw. in Sinzig sagte Schmitt: „Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Wir schaffen nun die Möglichkeit, diese Herausforderung mit Höchstgeschwindigkeit anzugehen.

Ein Vergabeverfahren dauert im Schnitt zwischen vier und sechs Monaten. Für die Menschen im Ahrtal sind das sechs Monate ohne fließendes Wasser. Ohne Strom. Ohne Gas. In Sinzig können sich die Flutopfer nach den kräftezehrenden Aufräumarbeiten wieder unter die eigene Dusche stellen. Das ist ein Stück Normalität und Lebensqualität in einer historischen Ausnahmesituation“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Möglich ist es, weil die Stadt Sinzig drei Tage nach einer Jahrhundertkatastrophe ohne rechtliche Hürden ein Unternehmen mit der Instandsetzung der Wasserleitungen unter der Ahr beauftragen konnte. Technisch wird der Wiederaufbau nicht überall in diesem rasanten Tempo vorangehen können.

Wenn aber die Technik rasche Lösungen bietet, darf die Bürokratie nicht bremsen. Das Land Rheinland-Pfalz handelt, weil es nie so viel zu tun gab. Wer unbürokratische Hilfe fordert, muss liefern: Der Bund sollte in der Geschwindigkeit nachziehen.“

Hintergrund:

Schmitt hatte als zuständige Ministerin am 19. Juli 2021 das Vergaberecht ausgesetzt. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Es ist ein wichtiger Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau.

Das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, wird zunächst bis Ende des Jahres 2021 ausgesetzt.

Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.

 

Kontakt:

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220


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Autor(in): Klaus Schäfer
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