Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige profitieren mehr denn je vom neuen Bildungsscheck des Landes NRW. Warum? – Für die Weiterentwicklung des Bildungsschecks wird die bisherige ESF-Fördersumme von zurzeit ca. 5 Mio. € pro Jahr stufenweise bis 2020 auf ca. 30 Mio. € pro Jahr erhöht!
Vorab: Der Bildungsscheck NRW gliedert sich in zwei verschiedene Zugänge, den individuellen und den betrieblichen Zugang. Welche Art von Bildungsscheck ausgestellt wird, hängt davon ab, wer die Kosten der Weiterbildung trägt. Trägt der Arbeitgeber die Kosten, kommt der betriebliche Bildungsscheck zum Einsatz. Übernimmt die Kosten eine individuelle Person, wird der individuelle Bildungsscheck ausgestellt.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Betrieblicher Zugang:
– Das Unternehmen darf nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen (Vollzeitäquivalentstellen).
Individueller Zugang:
– Der Arbeitgeber darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalentstellen).
– Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf nicht über 40.000,- € liegen, bzw. 80.000,- € bei steuerlich gemeinsam Veranlagten.
Allgemeines zur Förderung:
Fördergeber:
– Land NRW, Europäischer Sozialfonds (ESF)
Was wird gefördert?
– Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
Förderberechtigt:
– Mitarbeiter/innen in kleinen und mittleren Betrieben mit max. 249 Beschäftigten
– Berufsrückkehrende
– NEU: Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000,- € (bzw. 80.000,- € bei Ehepaaren)
– NEU: Selbstständige
Gegenstand:
– Weiterbildungen, die der beruflichen Weiterentwicklung dienen
– NEU: E-Learning Angebote
– NEU: Betriebsinterne Seminare
– Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, wie z.B. Stressbewältigung
Förderkonditionen:
– Der Bildungsscheck übernimmt 50% der Fortbildungskosten, maximal aber 500,- €.
– Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck ausgestellt werden.
– Pro Betrieb können jährlich zehn Bildungsschecks ausgestellt werden.
Sprechen Sie uns einfach an:
Dustin Hilgers
02251 / 15 – 189
Best-Practice-Beispiel Kurzfilm: Gelungene Integration am Arbeitsmarkt durch den Bildungsscheck NRW
Wir waren zu Besuch im Kaller Unternehmen F + E Formenbau + Entwicklung GmbH, das erfolgreich zwei geflüchtete Brüder beschäftigt. Das Unternehmen konnte mittels des Bildungsschecks 1.000,- € sparen und hat nun zwei top qualifizierte Arbeitnehmer!
Einen Kurzfilm zu diesem „Best-Practice-Beispiel“ finden Sie unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de
Pressekontakt:
Tina Budzynski
Kreis Euskirchen / Der Landrat
Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung
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53879 Euskirchen
Tel. 02251 -15 582
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