„Mit rund 90 Millionen Euro wollen wir unseren Unternehmen einen echten Innovationsschub ermöglichen. Mit diesem Dreiklang unterstützen wir bewusst die gesamte Bandbreite der Unternehmen – vom kleinen und mittleren Betrieb bis zum Großunternehmen. Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt anlässlich der Programmstarts.
Die drei Programme verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze und nehmen verschiedene Dimensionen der Transformationsprozesse in den Blick. „EffInvest hat die CO2-Minderung und die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus, während wir mit IBI die Digitalisierung von Geschäftsmodellen in den Mittelpunkt stellen“, so Schmitt. „Mit der GRW-Förderung wird auch die bewährte Strukturpolitik für Regionen mit besonderen Herausforderungen fortgesetzt.“ Alle Programme richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in ganz Rheinland-Pfalz. Anträge können ab sofort gestellt werden. „Neben der ISB steht auch unsere Innovationsagentur den Unternehmen zur Seite, um die passende Förderung für ihr Vorhaben auszuwählen“, betonte Ministerin Schmitt.
Das neue Programm „EffInvest“ unterstützt Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent oder sonstiger Ressourceneffizienz von mindestens 10 Prozent führen. Es werden Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2 gefördert. Hierfür werden im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 insgesamt 32,7 Millionen Euro an EU-Mittel bereitgestellt, welche bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden.
Das Programm richtet sich an kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen einschließlich von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Bei Großunternehmen ist die beihilferechtliche Beschränkung mit bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren einzuhalten.
Das „IBI-Programm“ unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Innovationen wie der technologischen Transformation bzw. der Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Großunternehmen können nicht gefördert werden. Zur Umsetzung dieses Programms sind rund 34,5 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE 2021-2027 vorgesehen, welche bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden.
Zudem startet die Antragsstellung bei dem Regionalförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Durch das Programm werden gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe in ausgewählten Fördergebieten strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz durch einen Investitionszuschuss unterstützt. Rund 20 Millionen Euro an Landesmitteln werden im Haushaltsjahr 2024 zur Kofinanzierung von Bundesmitteln für den Start bereitgestellt.
Gefördert werden kann die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Es können Investitionsvorhaben gefördert werden, die – ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze – bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.
Die Förderhöhen sind neben der Größe des Unternehmens abhängig von den GRW-Fördergebieten (D oder C). Ein Karte finden Sie hier: https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/154/Karte_-_Foerderkarte_GRW-REGIO_2022-2027.pdf
In GRW-D Fördergebieten können kleine und mittlere Unternehmen je nach Größe von 10 Prozent bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. In den C-Fördergebieten ist in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken eine Förderung von 10 Prozent bis zu 30 Prozent möglich und in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz von 15 Prozent bis zu 35 Prozent, abhängig von der Größe des Unternehmens.
Gefördert werden können eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen.
EffInvest: https://isb.rlp.de/364.html
GRW: https://isb.rlp.de/foerderung/153.htm
Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz