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Beitragsbild: Foto: Janine Pitzen/Stadt Mayen

7. Februar 2024

KIPKI Förderantrag vom Land RLP bewilligt – Mayen erhält 565.000€ vom Land für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen

Mayen. Im letzten Jahr hatte das Land RLP ein neues großes Förderprogramm für mehr Klimaschutz ins Leben gerufen. Die Städte und Gemeinden von Rheinland-Pfalz können pro Einwohner eine Förderung von 29,22€ beim Land beantragen. Für Mayen bedeutet dies, dass bis zu 565.000€ beantragt werden können.

Mindestens 75% der beantragten Mittel müssen die Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen verwenden. Bis zu 25% dürfen jedoch auch für Klimawandelanpassungs-Maßnahmen eingesetzt werden. Bei der Wahl der Maßnahmen und Projekte haben die Kommunen eine gewisse Freiheit. Das Land gibt hier anhand einer sogenannten „Positivliste“, dabei handelt es sich um eine nicht abschließende Liste mit Beispielmaßnahmen, einen groben Rahmen vor.

In Mayen hat sich die Politik für die energetische Sanierung der Grundschule St.Veit ausgesprochen. Durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage, Heizkörpern und Fenstern soll der Energieverbrauch der Schule gesenkt werden und die erforderliche Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Beim Thema Klimawandelanpassung sollen zuerst die Kinder vor sommerlicher Hitze geschützt werden. Aus dem Grund sollen die überwiegend defekten Außenrolladen des Kindergarten St.Veit ersetzt werden und in der Grundschule Hausen ebenfalls Außenrolladen installiert werden.

„Das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat den Förderantrag sehr zügig bewilligt. Zwischen Antragstellung und Bewilligung vergingen nur gut zwei Wochen“, freut sich Klimaschutzmanager Helge Lippert über die schnelle Zusage des Landes. Die bisherigen Erfahrungen mit anderen Förderprogrammen für Kommunen haben gezeigt, dass zwischen Antragstellung und Bewilligung meistens mehrere Monate liegen, teilweise sogar mehr als ein Jahr.

Direkt starten kann die Stadt Mayen mit der Maßnahme jedoch nicht. Denn bevor die Fördergelder ausgegeben werden können, muss zunächst der städtische Haushalt genehmigt worden sein. Dies ist jedoch aktuell noch nicht der Fall. Damit es nach der Genehmigung zügig losgehen kann, wird die Zeit bis dahin innerhalb der Verwaltung schon für die Detailplanung und Vorbereitung der Ausschreibungen genutzt.

„Da auch zwischen den Ausschreibungen und dem Baubeginn oft noch einige Zeit vergeht, wird bis zur tatsächlichen Umsetzung leider noch einige Zeit vergehen. Der Erste Schritt dahin ist jedoch getan“, betont Oberbürgermeister Dirk Meid.

Ansprechpartner:

Helge Lippert

Stadtverwaltung Mayen

Klimaschutzmanager

Rathaus Rosengasse

Zimmer 414

Tel: 02651 88-1503

Mail: Helge.Lippert@Mayen.de

Quelle: Foto: Janine Pitzen/Stadt Mayen

Oberbürgermeister Dirk Meid (links) und Klimaschutzmanager Helge Lippert freuen sich über den Bewilligungsbescheid für die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen. Foto: Janine Pitzen/Stadt Mayen

Pressekontakt:

Janine Pitzen

Stadtverwaltung Mayen

Zentralbereich 1.1 – Verwaltungssteuerung, Büroleitung Rathaus Rosengasse

56727 Mayen

Telefon 02651 88-2203

Mobil 0176 18865272

Telefax 02651 88-52600

E-Mail pressestelle@mayen.de

Kategorien:
Klima · Nachhaltigkeit

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Autor(in): Klaus Schäfer
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