Weitere Unterstützung für die von der Pandemie stark betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberufler: Um deren Existenz zu sichern, starten mit der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes und dem ergänzenden Landesprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ jetzt zusätzliche Liquiditätshilfen.
Die Überbrückungshilfe des Bundes ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten, gewährt der Bund damit direkte Zuschüsse für betriebliche Fixkosten. Insgesamt stellt er dafür rund 25 Milliarden Euro bereit. Ziel ist es, bei Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis August 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise zu erstatten und so die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern.
Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, um den Lebensunterhalt finanzieren zu können. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Bundesregierung stellt hierfür eine bundesweit geltende Antragsplattform zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und ab dem 10. Juli 2020 Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Weitere Informationen gibt es unter www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.
Autor: Markus Delcuve