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26. Juni 2020

Revierjahr 2020 – Aktuelles zum Strukturwandel im Rheinischen Revier

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) begleitet den Strukturwandelprozess im Rheinischen Revier, zu dem neben den Kreisen Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach auch der Kreis Euskirchen gehört. Das Jahr 2020 wurde zum Revierjahr 2020 ausgerufen. Darunter wird insbesondere ein breit angelegtes Konsultations- und Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft verstanden, um die kommenden Strukturwandelprozesse in Einklang mit den Bedürfnissen vor Ort zu bringen.

Die ZRR hat im vergangenen Jahr mit dem regionalen Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) 1.0 einen inhaltlichen Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen im Rheinischen Revier vorgegeben. Neben dem Aufruf zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zu diesem WSP wurde mit der Homepage www.unser-zukunftsrevier.de auch die breite Öffentlichkeit aufgerufen ihre Meinung, Wünsche und Vorstellungen zum Transformationsprozess des Rheinischen Reviers einzubringen.

Daneben werden für das Jahr 2020 noch weitere bedeutsame Entscheidungen erwartet. Zur Gestaltung der Region sind neben guten Projektideen finanzielle Mittel zur Umsetzung notwendig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden derzeit im Investitionsgesetz Kohleregionen und im Strukturstärkungsgesetz ausgearbeitet. Die ersten Entwürfe wurden bereits im Bundesrat und im Bundesausschuss für Wirtschaft und Energie diskutiert. Trotz der vorliegenden auch kritischen Stellungnahmen, die Gesetze würden den Klimaschutz bspw. zu wenig beachten, und den Verzögerungen, unter anderem durch die Corona-Pandemie, wird eine Verabschiedung der Gesetze nach den Sommerferien erwartet.

Auf Grundlage dieser Gesetze werden dann die Richtlinien für Förderprojekte im Rheinischen Revier gestaltet. Die Inhalte der Förderkulisse werden durch das Wirtschafts- und Strukturprogramm vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben und der Förderbedingungen bleibt allerdings bis zum Aufruf des Regelprogramms abzuwarten. Die themenorientierten Förderaufrufe sollen in den Jahren 2020 bis 2022 starten und dann im ein- bis zweijährigen Turnus wiederholt werden.

Neben dem Regelprogramm hat der Aufsichtsrat der ZRR im Mai 2020 bereits 83 Projekte der Region als Zukunftsprojekte mit einem ersten Regionalsiegel im Prüfungsverfahren versehen. Diese Projekte sollen zur Beschleunigung des Strukturwandelprozesses in der Region vorrangig gefördert und kurzfristig umgesetzt werden. Der Kreis Euskirchen ist hier mit vier zukunftsweisenden Projekten vertreten, welche nun weiter qualifiziert werden müssen, um den Status bewilligungsreif zu erhalten.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch auf einen Termin am 26. Juni 2020 aufmerksam machen. Die ZRR lädt in regelmäßigen Abständen zu einer Revierkonferenz zu aktuellen Themen im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier ein. Die Konferenz findet online statt und kann ohne Anmeldung am 26. Juni 2020 ab 14:00 Uhr über folgenden Link live verfolgt werden: https://www.rheinisches-revier.de/revierkonferenz-20200626

Ihre Kontaktperson bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen

Melanie Wiesen
02251 / 15 – 589
02251 / 15 – 581
melanie.wiesen@kreis-euskirchen.de

Kategorien:
Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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