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17. Mai 2017

1,1 Millionen Euro für barrierefreie und energetische Sanierung von Wohngebäuden

Kreis Düren. Das Land NRW hat dem Kreis Düren rund 1,1 Millionen Euro für die barrierefreie und energetische Sanierung von Eigenheimen und Mietwohnungen zur Verfügung gestellt.

Zu den barrierefreien Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppenliftes oder der barrierefreie Zugang zum Haus. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 85% oder 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten.

Die energetische Förderung umfasst unter anderem den Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen (auch unter Einsatz erneuerbarer Energien), die Außenwanddämmung und den Einbau von wärmedämmenden Fenstern und Türen. Grundlage einer jeden Förderung ist ein so genanntes Energiegutachten. Basis für die Berechnung bilden auch hier die förderfähigen Bau- und Baunebenkosten (Höchstbetrag pro Wohneinheit 40.000 Euro). Der mögliche  Tilgungsnachlass beträgt 20%. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von 15, 20 oder 25 Jahren mit 0,5% verzinst. Daneben sind ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten.  Eine Kombination beider Maßnahmen ist möglich.

Über weitere Einzelheiten einer möglichen Förderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnungswesen im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Telefon 02421/22-27 11) wenden oder im Internet unter www.kreis-dueren.de weitere Informationen zu Barrierefreiheit und Energieeffizienz erhalten.

 

Kontakt:

Josef Kreutzer

Pressestelle des Kreises Düren

Tel.: 024 21 – 22 23 83

Fax.: 024 21 – 22 20 11

Mail: Pressestelle@kreis-dueren.de

 

Kategorien:
Energie

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Autor(in): Klaus Schäfer
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