Reform der Umsatzbesteuerung bei interkommunaler Zusammenarbeit
Der Bundesrat hat am 16. Oktober einer >> Änderung des Umsatzsteuergesetzes (S. 14f.) zugestimmt.
Durch den neugeschaffenen § 2b UStG wird näher bestimmt, wann Tätigkeiten von Kommunen von der Umsatzsteuer befreit sind. Die neue Regelung bringt mehr Rechtssicherheit und ist geeignet, interkommunale Kooperationen – die auch in der Tourismusentwicklung seit vielen Jahren einen ständigen Bedeutungszuwachs erfahren – abzusichern.
2016 soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. Eine neue Übergangsregelung gemäß § 27 Absatz 22 UStG ermöglicht es den Betroffenen, die bisherige Rechtslage während eines Fünfjahreszeitraums ab Gesetzesbeschluss fortzuführen.
Kontakt:
Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9, 10785 Berlin
www.deutschertourismusverband.de