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15. März 2017

Apotheken vor ungewisser Zukunft

Landrat Rosenke kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes / Nachteile für ländlichen Raum befürchtet

Stehen kleinere Apotheken vor dem Aus? Müssen Patienten weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen, um ihre Medikamente zu erhalten? Ist der ländliche Raum wie der Kreis Euskirchen ganz besonders betroffen? „Das ist meine große Sorge“, sagt Landrat Günter Rosenke, der das Thema sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Landkreistages auf die Tagesordnung setzen wird.

Landrat Günter Rosenke (rechts) traf sich jetzt zum Meinungsaustausch mit Lutz Engelen, dem Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein. Beide kritisieren unisono das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung Euskirchen

Kreis Euskirchen. „Wir stellen fest, dass deutschlandweit immer weniger Apotheken eröffnet werden und dass es immer schwieriger wird, Nachfolger für bestehende Apotheken zu finden.“ Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, kritisierte jetzt im Gespräch mit Landrat Rosenke in aller Deutlichkeit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Richter hatten im Oktober 2016 ein weitreichendes Urteil gefällt, dass letztlich die deutsche Arzneimittelpreisverordnung „gekippt“ hat.

Ab sofort ist es ausländischen Versandapotheken erlaubt, auf die in Deutschland gesetzlich festgelegten und einheitlichen Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Rabatte zu geben. Für deutsche Apotheken bleibt dies nach wie vor verboten.

„Damit ist ein fairer Wettbewerb für unsere Apotheken vor Ort nicht mehr gewährleistet“, so Lutz Engelen. Denn ausländische Anbieter erhalten jetzt einen Wettbewerbsvorteil, obwohl sie sich an wichtigen und kostenintensiven Gemeinwohlaufgaben wie z.B. den Nacht- und Notdienst nicht beteiligen.

Mögliche Konsequenzen: „Insbesondere die kleineren Apotheken werden schließen müssen und dann kann eine wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln nicht mehr gewährleistet werden“, befürchtet Landrat Rosenke. Die Leidtragenden seien vor allem unsere älteren Menschen, die einen hohen Arzneimittel- und Beratungsbedarf haben und aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität auf “ihre” Apotheke vor Ort angewiesen sind.

 

„Ich bin froh, dass  auch Bundesgesundheitsministerin Hermann Gröhe das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sehr kritisch sieht“, so der Landrat. „So wie die Situation jetzt ist, kann sie nicht bleiben.“

 

Kontakt:

Wolfgang Andres
Pressesprecher der
Kreisverwaltung Euskirchen
Stabsstelle 12 – Landratsbüro und Öffentlichkeitsarbeit

Jülicher Ring 32
Büro A334
53879 Euskirchen

Tel.: 02251-15 303
Fax: 02251-15 392

Mail: wolfgang.andres@kreis-euskirchen.de

 

 

 

Kategorien:
Daseinsvorsorge

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Autor(in): Klaus Schäfer
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