Beitragsbild: Wiebke Schäfer
„Für den Kreis und das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz hat die Kindertagesbetreuung einen hohen Stellenwert. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren etliche Herausforderungen im Bereich der Kinderbetreuung gemeistert und zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden“, führt Pascal Badziong weiter aus. In der überwiegenden Anzahl der Kindertagesstätten können bereits heute schon Kinder unter zwei Jahren betreut werden. Ergänzend hierzu ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter zwei Jahren, unverzichtbarer Bestandteil der Strukturqualität der Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung. So wird jungen Familien eine Perspektive geboten, im Landkreis Mayen-Koblenz ihren Lebensmittelpunkt zu finden. „Oberstes Ziel ist hierbei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern, damit Eltern und Kinder sich im Jugendamtsbereich wohl fühlen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete.
Sowohl die Träger der Kindertagesstätten vor Ort als auch das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz setzen sich weiterhin dafür ein, dass die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgebaut und an die Bedürfnisse junger Familien angepasst werden. Lediglich wenige Plätze in Kindertagesstätten bieten aktuell noch keine Betreuung über Mittag an. „Besonders erfreulich ist, dass allen Kindern im Jugendamtsbereich ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann“, resümiert Badziong.
Ein – trotz der baulichen Maßnahmen – weiterhin bestehendes Problem ist der Fachkräftemangel. Durch diesen können einige Kindertagesstätten lediglich Betreuungsplätze mit einer Betreuungszeit von maximal sieben Stunden anbieten. Um diesem immer größer werdendem Problem entgegenzuwirken, müssen die Rahmenbedingungen für Erzieher geändert werden, damit sich mehr Menschen für den Beruf des Erziehers entscheiden. „Darüber hinaus ist es unser Ziel, mehr Wertschätzung und Respekt für die wertvolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sowie das gesamte Berufsbild zu schaffen“, erklärt Pascal Badziong abschließend.
Der Bedarfsplan wurde gemeinsam vom Kreisjugendamt als Bedarfsplanungsbehörde und den Trägern der Kindertagesstätten entwickelt.