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1. Februar 2021

Regionale Kulturförderung des LVR

Antragstellung nur noch digital. Der digitale Antrag für die Förderrunde 2022 wird freigeschaltet.

Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.

Der LVR stellt dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass die Antragstellung ausschließlich digital erfolgt.

Das Fristende für die Antragstellung über die Kreise/Städteregion und kreisfreien Städte für die nächste Förderrunde 2022 beim LVR ist der 31. März 2021. Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem zuständigen Kreis bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt; dort sollten die Anträge spätestens bis zum 28. Februar 2021 vorliegen.

Nähere Informationen zu Inhalt, Umfang und zum Verfahren der Regionalen Kulturförderung des LVR entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, den Allgemeinen Nebenbestimmungen und dem digitalen Antragsformular.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kategorien:
Kultur

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Autor(in): Klaus Schäfer
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