Die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht, welche die neuen Regelungen zum Lockdown enthält und ab dem 2. November 2020 gilt.
Im beigefügtem Link werden Sie zu unseren aktuellen Informationen auf der IHK-Homepage im Bereich Tourismus geleitet. Hier haben wir u. a. den Verordnungstext und viele weitere Informationen und Hinweise eingestellt.
Beigefügt haben wir die aktualisierten Dokumente:
> 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (gültig ab dem 2. November 2020)
>>> Auslegungshilfe 12. CoBeLVO (Stand 30. Oktober 2020)
Zusammenfassung der Änderungen ab dem 2. November 2020:
Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es darf aber pro 10 qm Verkaufsfläche maximal ein Kunde im Laden sein.
Schulen und Kindergärten bleiben offen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail oder telefonisch (vandebraak@trier.ihk.de Tel. 0651 9777-240; ehses@trier.ihk.de Tel. 0651 9777-201).
Kontakt:
Hanna van de Braak
Referentin Tourismuswirtschaft
Geschäftsbereich International und Wein
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: (06 51) 97 77-2 40
Fax: (06 51) 97 77-9 65
E-Mail: vandebraak@trier.ihk.de
Internet: www.ihk-trier.de