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4. Juli 2014

Investitionszuschüsse für Unternehmen.

StädteRegion Aachen. Ab sofort können auch im Gebiet der StädteRegion Aachen gewerbliche Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen wieder durch Investitionszuschüsse aus dem „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW“ unterstützt werden.
Für eine Förderung kommen vor allem überregional tätige Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Tourismus und bestimmten Dienstleistungsbereichen in Betracht. Voraussetzung ist, dass sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Unternehmen mit bis 50 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleine Unternehmen) können bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen bis zu 20 Prozent Zuschüsse und bei arbeitssichernden Maßnahmen bis zu 15 Prozent Zuschüsse bekommen. Für mittlere Unternehmen beträgt der maximale Zuschuss sowohl bei arbeitsplatzschaffenden als auch bei arbeitsplatzsichernden Vorhaben 10 Prozent. Eine Förderung ist ab einer Mindestinvestitionssumme von 150.000,- Euro möglich und erfolgt zunächst bis zum 30.09.2014 auf der Grundlage einer Übergangsregelung. Anträge können ab sofort bei der NRW.BANK gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.

Fragen zum neuen Förderprogramm beantwortet Gerti Steffens von der StädteRegion Aachen,Tel:+49(241)5198 2131, Gerti.Steffens@staedteregion-aachen.de

Kategorien:
Innovation

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Autor(in): Klaus Schäfer
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