Anders als angekündigt und erhofft, wird es im Jahr 2016 keine rechtssichere Lösung mehr für die Ferienwohnungsproblematik geben – stattdessen gibt es einen neuen Zeitplan. Nachdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Juni diesen Jahres den Referentenentwurf zur Änderung der Baunutzungsverordnung vorgelegt hatte, kommt nun mit großer Verzögerung das parlamentarische Verfahren in Gang. Am 30. November 2016 soll der Entwurf im Bundeskabinett behandelt werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren, in dessen Verlauf sich Bundesrat und Bundestag mit dem Kabinettsbeschluss befassen werden. Mit einem Inkrafttreten der Änderungen ist aber nicht vor Mai 2017 zu rechnen. Grund für den späten Start des parlamentarischen Verfahrens sind nicht die Regelungen für Ferienwohnungen in Wohngebieten. Die Änderung in der Baugesetzgebung zu den Ferienwohnungen ist vielmehr nur eine von zahlreichen Änderungen im Baurecht und gehört zu einer umfassenden und umfangreichen Baurechtsnovelle. An anderer Stelle konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht einigen, sodass der ganze Prozess sich dadurch verzögerte.
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