
Angehende Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können eine finanzielle Förderung von jeweils bis zu 6.000 Euro erhalten.
„Wer den Meisterbrief anstrebt, übernimmt Verantwortung – für Qualität, für Ausbildung und für die Zukunft des eigenen Betriebs. Mit dem Meisterstipendium wollen wir engagierten Handwerkerinnen und Handwerkern den nächsten Karriereschritt erleichtern und zugleich dafür sorgen, dass ihr Wissen und ihre Tatkraft unserer Region zugutekommen“, betont Landrat Markus Ramers.
Meisterinnen und Meister sind gefragte Spezialistinnen und Spezialisten. Sie übernehmen Qualitäts-, Führungs- und Managementaufgaben, bilden Nachwuchskräfte aus und schaffen mit einer eigenen Betriebsgründung häufig zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des regionalen Handwerks und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Mit dem Meisterstipendium möchte der Kreis Euskirchen qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu einer beruflichen Weiterbildung ermutigen.
Gefördert werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Meisterschule in einem anerkannten Handwerksberuf besuchen beziehungsweise den Beginn einer entsprechenden Weiterbildung planen. Die Förderung kann abhängig davon, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird, über einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten erfolgen. Das Stipendium umfasst einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Dieser kann unter anderem für Lernmittel, Fachliteratur, Fahrt- und Materialkosten, notwendige Hardware sowie Aufenthaltskosten eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem ein Gesellenbrief beziehungsweise ein vergleichbarer Abschluss in einem anerkannten Handwerksberuf. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Kreis Euskirchen haben oder bereit sein, für die Dauer der Förderung in den Kreis zu ziehen.
Wer das Meisterstipendium erhält, verpflichtet sich, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung mindestens fünf Jahre im erlernten Handwerk im Kreis Euskirchen tätig zu sein. Dies kann sowohl im Rahmen einer Beschäftigung in einem regionalen Betrieb als auch durch den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgen. So soll das durch die Förderung gestärkte Fachwissen dauerhaft in der Region erhalten bleiben.
Bewerbungen können bis zum 11. Oktober 2026 per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de oder postalisch bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen eingereicht werden. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein tabellarischer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, eine beglaubigte Kopie des Gesellenprüfungszeugnisses sowie vorhandene Arbeits- und Berufsschulzeugnisse. Weitere Informationen die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Kreises Euskirchen und erhältlich. https://www.kreis-euskirchen.de/themen/wirtschaft-tourismus/meldungen/meisterstipendium/
Quelle: Pressemitteilung Kreis Euskirchen