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Bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Bürgerinnen und Bürger noch Neuanträge über das entsprechende Online-Portal des Landes (www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag) stellen. Bereits eingereichte Anträge sind von dieser Frist nicht betroffen.
Seit Beginn des Förderprogramms hat der Kreis Düren die Betroffenen im Rahmen persönlicher Beratungen bei der Antragstellung unterstützt. Der Kreis Düren empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, noch ausstehende Anträge rechtzeitig vor Fristablauf einzureichen. Für Rückfragen und Terminvereinbarungen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Düren telefonisch unter 02421/22-1066999 oder per E-Mail an wiederaufbauhilfe@kreis-dueren.de zur Verfügung.
Quelle: Kreis Düren