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Über die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne“ des Bundesministeriums für Verkehr wird künftig die Erstellung von integrierten, nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen unterstützt.
Zuwendungen werden grundsätzlich bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro bei einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (90 Prozent bei geringer Finanzkraft) gewährt.
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände) sowie Landkreise und kommunale Unternehmen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenso zulässig.
Der Förderaufruf steht noch aus. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Nachhaltige urbane Mobilitätspläne
Kontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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