
Quelle: DTV
Bund und Länder haben die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Das überarbeitete Förderprogramm soll Investitionen in strukturschwachen Regionen effektiver ankurbeln, die Wachstum und Beschäftigung fördern.
Davon profitiert auch der Tourismus: Bisher durften nur dann touristische Infrastrukturvorhaben gefördert werden, wenn sie „überwiegend touristisch genutzt werden“. „Jetzt müssen sie überwiegend dem Wachstum des regionalen Tourismus dienen und touristisch genutzt werden“, erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Damit erfüllen Bund und Länder eine zentrale Forderung des DTV. Künftig dürfte der wenig praxisnahe Nachweis, ob etwa ein Wanderweg oder eine Schutzhütte zu mehr als 50 Prozent touristisch genutzt wird, entfallen“, so Kunz.
Die GRW ist das bedeutendste Förderprogramm von Bund und Ländern zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und zur Unterstützung des touristischen Gewerbes. Für 2026 stellt der Bund 640 Millionen Euro bereit, das sind 9 Millionen weniger als im Vorjahr. Die Länder geben 640 Millionen Euro hinzu. Rund jeder fünfte Euro aus GRW-Mitteln fließt jährlich in touristische Projekte, wie Radwege, Promenaden, Serviceeinrichtungen und Betriebe des touristischen Gewerbes, die zur regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen.