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25. September 2025

Förderprogramm für private Balkonkraftwerke

Im Kreis Bernkastel-Wittlich können für Balkonkraftwerke noch Fördermittel abgerufen werden.

Haben Sie sich in diesem Jahr ein Balkonkraftwerk gekauft und noch keine Förderung beantragt? Dann holen Sie das schnell nach. Um die Anzahl von Balkonkraftwerken im Landkreisgebiet zu erhöhen, hat die Kreisverwaltung im April 2024 ein Förderprogramm für private Balkonkraftwerke gestartet. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen, zum Klimaschutz und zur Energiewende beizutragen und nebenbei den Geldbeutel zu schonen.

Gefördert wird ein Balkonkraftwerk pro Haushalt mit einer pauschalen Fördersumme von 150 €. Die Förderanträge können auf der Internetseite der Kreisverwaltung online gestellt werden. Hier sind auch viele weitere Informationen zu finden. Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Es können ausschließlich Balkonkraftwerke gefördert werden, deren Rechnungsdatum nicht älter als 12 Monate ist. Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Anlage gekauft, montiert und im Marktstammdatenregister registriert wurde.

Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, da das Anbringen, auch von Balkonkraftwerken, hier vorher genehmigt werden muss.

Für Fragen zum Förderprogramm steht die Klimaschutzmanagerin der Kreisverwaltung unter Yvonne.Michels@Bernkastel-Wittlich.de oder 06571 14-2172 gerne zur Verfügung.

Die Mittel für das Förderprogramm der Kreisverwaltung stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.

Quelle: Kreis Bernkastel-Wittlich

Kategorien:
Energie · Nachhaltigkeit

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Autor(in): Autor/-in: Petra Grebe
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