

Der Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. (THV) begrüßt die kürzlich vom Landtag beschlossene Änderung des § 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). „Die Berücksichtigung von Tourismuswerbung und Leistungen des ÖPNV bei der Kalkulation des Gäste- und Tourismusbeitrages gibt den Kommunen deutlich mehr Spielraum für eine verlässlichere Finanzierung der freiwilligen Aufgabe Tourismus“, so die Vorsitzende des THV Gabriele Flach. Insbesondere die Ausweitung auf Kosten für touristische Einrichtungen und Veranstaltungen auch außerhalb des Gemeindegebiets, tragen nach Einschätzung des Verbandes zu einer Verbesserung der kommunalen Tourismusfinanzierung bei, weshalb dieser sich auch für eine entsprechende Anpassung des KAG stark gemacht hatte. Durch die Änderungen werden Tourismusbeitrag und Gästebeitrag deutlich aufgewertet und für die Umsetzung attraktiver. „Dies ist umso wichtiger, als das erste Kommunen dazu übergegangen sind, mit der Erhebung einer „Bettensteuer“ einseitig die Beherbergungsbranche und Übernachtungsgäste zu belasten“, so Flach. Diese Art der Finanzierung lehnt der Tourismusverband ab, weil damit nur eine Teilbranche des Tourismus zur Finanzierung herangezogen wird und die Einnahmen ohne Zweckbindung für den Tourismus in den allgemeinen Haushalt der Kommune fließen. „Es ist Gästen nicht zu vermitteln,“ so Flach weiter, „dass sie zur Finanzierung allgemeiner kommunaler Aufgaben ohne Tourismusbezug herangezogen werden.“ Es braucht verlässliche Einnahmemöglichkeiten, die konkret der Tourismusentwicklung zugutekommen. Diese stehen nach der Aktualisierung des KAG mit dem Tourismusbeitrag und Gästebeitrag nun zur Verfügung.

Gabriele Flach, Vorsitzende des THV
Aus der Sicht des Verbandes sind weitere gesetzliche Anpassungen notwendig, um die Tourismusarbeit der Kommunen insgesamt zukunftsfähig aufzustellen. So spricht sich der THV für die „Hochzonung“ der Aufgabe Tourismus auf die Ebene der Verbandsgemeinde aus. Verbandsgemeinden sind organisatorisch und strukturell oftmals besser aufgestellt als viele, besonders kleinere Kommunen. Dieser Ansatz korrespondiert mit dem Ziel der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025, Kleinteiligkeit touristischer Strukturen auf der lokalen Ebene zu überwinden. Angestrebt wird die Bildung wettbewerbsfähiger Tourismusorganisationen durch die Zusammenlegung touristischer Aufgaben und Bündelung von Ressourcen. Ohne diese Bündelung wird eine effektive Wahrnehmung der touristischen Aufgaben zukünftig kaum möglich. Dabei wirkt sich Tourismus sehr positiv auf die lokale und regionale Wirtschaft aus und trägt erheblich zur Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung bei.