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10. Dezember 2024

Neu: Förderung Wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift soll die lokale Tourismusebene in Rheinland-Pfalz bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigen Tourismusorganisationen (WTO) unterstützt und die Lage versetzt werden, sich für die Zukunft auszurichten.

Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der touristischen lokalen Ebene des Landes Rheinland-Pfalz durch Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen Tourismuseinheit leisten. Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, die touristischen Aufgaben dieser Ebene zu bündeln und zu optimieren sowie damit einhergehend eine Organisations- und Strukturverbesserung bei der touristischen Aufgabenwahrnehmung zu erreichen.

Ankündigung

Das MWVLW möchte interessierten und geeigneten Bewerbern mit dieser Vorab-Information rechtzeitig die Möglichkeit geben, passende Projekte zu identifizieren und sich auf die Bewerbungsphase vorzubereiten. Bewerbungen für eine Förderung im Förderprogramm „Entwicklungsprozess wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz“ sind voraussichtlich ab Januar 2025 möglich.

Das neue Förderprogramm löst die bisherige Unterstützung der ehemaligen „TSC-Prozesse“ ab, die durch den THV unterstützt wurden. Die Förderung erfolgt nun direkt durch das MWVLW.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt für Zuwendungen sind als Träger der Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein.

Fördersatz

Der Fördersatz beträgt höchstens 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Die finanzielle Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben.

Weitere Informationen

Nähere Informationen, können der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Entwicklungsprozess lokale Tourismusebene entnommen werden.

Zum Start des Förderaufrufes, voraussichtlich im Januar 2025, werden auf der Homepage des MWVLW umfassende Informationen und Vorlagen für die Bewerbung zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Lisa Krebs
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Referat 8307 – Tourismuspolitik / Tourismusmarketing
E-Mail: lisa.krebs@mwvlw.rlp.de

 

 


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