Der Städteregionstag hat jetzt einstimmig die Richtlinien zur Förderung der sogenannten Balkonkraftwerke beschlossen. 1000 steckerfertige Photovoltaikanlagen werden in den Kommunen des „Altkreises Aachen“ mit je 200 Euro gefördert. Neben einer Reduzierung der Nebenkosten leisten diese Balkonkraftwerke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Egal ob Mieter oder Wohnungseigentümer: wer innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme seiner Anlage einen Antrag stellt, kann mit einer Zuwendung von 200 Euro rechnen. Anträge können nur online gestellt werden. Details und aktuelle Informationen dazu sind im Internet nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik
Die Antragsseite für Balkonkraftwerke wird am 2. Mai ab 9:30 Uhr freigeschaltet. Neben der Angabe der persönlichen Daten sind dem Antrag ein Ausweisdokument, die Rechnung, ein Zahlungsbeleg, die Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur sowie ein Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage beizufügen. Eine Anmeldung im Serviceportal ist dazu nicht erforderlich.
Die StädteRegion Aachen fördert und bezuschusst schon seit vielen Jahren Maßnahmen zu erneuerbaren Energien, zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung. So unterstützt sie bereits seit 2004 Solarkollektoranlagen und Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung. Seit 2020 werden auch Photovoltaikanlagen (einschließlich Batteriespeichersystemen) und Dach- sowie Fassadenbegrünungen gefördert. Die Nachfrage nach den städteregionseigenen Förderungen ist so groß, dass schon jetzt die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Fördergelder für Photovoltaikanlagen ausgeschöpft sind. „Wir können im regulären Photovoltaikanlagenprogramm keine Anträge mehr entgegennehmen und sind deshalb froh, mit dem Programm für Balkonkraftwerke eine neue Fördermöglichkeit anbieten zu können“, sagt der Leiter des Amtes für Bauaufsicht und Wohnraumförderung Norbert Langohr. „Ich empfehle allen Interessierten trotzdem, jetzt über den Bau einer Photovoltaikanlage nachzudenken und andere lukrative Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen. So gibt es beispielsweise seit dem 1. Januar für bestimmte Anlagen weitere Steuerbefreiungen und Steuerentlastungen sowie spezielle Kredite für Photovoltaikanlagen“, ergänzt Langohr.
Für die Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen und Dach- sowie Fassadenbegrünungen stehen im laufenden Jahr noch Mittel zur Verfügung. Die StädteRegion bittet um Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.
Aktuelle Informationen findet man unter:
www.staedteregion-aachen.de/regenerativ
www.staedteregion-aachen.de/begruenung
www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt
Pressekontakt:
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