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13. Dezember 2022

Landesunterstützung für Häuslebauer und -käufer

13.12.2022 KREIS MYK. Im laufenden Jahr ist die Finanzierung eigener Wohnträume für viele Familien erheblich erschwert worden, zum einen durch die eklatant gestiegenen Materialkosten in quasi allen Gewerken, zum anderen aber auch durch die enormen Zinserhöhungen des vergangenen Jahres.

Des Sparers Freud ist des Finanzierers Leid. Umso wichtiger ist es, sich bei einem geplanten Immobilienerwerb oder -bau umfassend über die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der Kommunen zu informieren. Gerade in Rheinland-Pfalz bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umfangreiche Möglichkeiten durch verschiedene Darlehensprogramme mit Tilgungszuschüssen, eine Finanzierung zu erleichtern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen.

Durch großzügige Einkommensgrenzen kommen viele Familien mit mittleren Einkünften, auch als Doppelverdiener, in den Genuss dieser Fördermöglichkeiten. Beispielsweise ist eine vierköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 83.000 Euro förderberechtigt. Leider bieten längst nicht alle finanzierenden Institute eine umfassende Beratung über diese Möglichkeiten an. Die Interessenten müssen sich oft selbst informieren, um eine optimale, tragfähige Gesamtfinanzierung zu erreichen. Dabei liegen die Vorteile bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen klar auf der Hand:

  • Zinsverbilligtes Grunddarlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten und eventuelle Zusatzdarlehen in Höhe von je 5 Prozent bei Vorliegen bestimmter Kriterien.
  • Tilgungszuschüsse bis 7,5 Prozent der Darlehenssumme.
  • Zinssicherheit durch lange Zinsfestschreibungen, auf Wunsch sogar bis zur vollständigen Rückzahlung.
  • Eine deutlich besser tragbare Gesamtbelastung, da auch die Restfinanzierung durch das begleitende Institut meist günstiger wird. Dies deshalb, weil die ISB in der Regel nachrangig besichert, das heißt ihre eigene Grundschuld hinter die Grundschuld des Mitfinanzierers im Grundbuch eintragen lässt.

Nähere Informationen über die Förderprogramme erhalten Interessenten direkt von der ISB in Mainz, unter Tel. 06131/6172-1991 oder per E-Mail wohnraum@isb.rlp.de oder auch von der örtlich zuständigen Verwaltung, die im Vorfeld die Fördervoraussetzungen überprüft und auch Unterstützung bei der Beantragung leistet. Nachstehend die Kontaktadressen, zuständig je nach Standort der geplanten Immobilie:

–        Landkreis Mayen-Koblenz: Tel. 0261/108-416, E-Mail bernd.lehmler@kvmyk.de

–        Stadt Koblenz: Tel. 0261/129-3465, E-Mail wohnungsbaufoerdung@stadt.koblenz.de

–        Stadt Mayen: Tel. 02651/88-2401, E-Mail chantal.franz@mayen.de

–        Stadt Andernach: Tel. 02632/922-240, E-Mail steffi.marx@andernach.de

–        Westerwaldkreis: Tel. 02602/124-468, E-Mail angie.jung@westerwaldkreis.de

 

Pressekontakt:

Wiebke Schäfer

Presse und Kultur

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz

Telefon: (0261) 108-215
Telefax: (0261) 1088215
E-Mail: Wiebke.Schaefer@kvmyk.de


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Autor(in): Klaus Schäfer
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