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20. November 2021

Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unter anderem soll damit die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten. Generelle Schließungen etwa der Gastronomie oder ein Beherbergungsverbot sind nicht mehr möglich.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem geänderten Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Dieses sieht unter anderem die 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie eine Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten können, vor. Generelle Schließungen etwa der Gastronomie oder von Geschäften sind dadurch hingegen nicht mehr möglich, ebenso wenig wie ein Beherbergungsverbot. Veranstaltungen könnten hingegen weiterhin verboten werden.

Das Gesetz soll zunächst bis 19. März 2022 gelten, enthält aber die Option auf eine maximal dreimonatige Verlängerung.

Den Gesetzesbeschluss finden Sie hier…

Weitere Informationen zum Gesetz: www.bundesregierung.de

Kategorien:
Infos Corona-Virus

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Autor(in): Klaus Schäfer
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