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Bildrechte: © Gerd Altmann/Pixabay
6. November 2021

Landesregierung fördert Digitalisierung im Handel, im Gastgewerbe und in der touristischen Wirtschaft mit zehn Millionen Euro

Minister Pinkwart: Digitalzuschuss eröffnet Händlern, Gastronomen und Hoteliers wichtige Zukunftschancen. Die Digitalisierung eröffnet Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus wichtige Chancen. Mit rund zehn Millionen Euro will die Landesregierung die digitale Transformation kleiner Unternehmen dieser von der Pandemie besonders betroffenen Branchen unterstützen.

Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.

Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Digital- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Pandemie hat den Trend zur Digitalisierung extrem beschleunigt. Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sollten die Chancen nutzen, die ihnen digitale Lösungen eröffnen. Denn in der Digitalisierung liegt die Zukunft! Wir haben mit dem ersten Corona-Sonderprogramm ‚Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken‘ im vergangenen Jahr bereits rund 1900 Händlerinnen und Händler mit knapp 21 Millionen Euro unterstützen können. Mit dem NRW-Digitalzuschuss Handel knüpfen wir an diesen Erfolg an und bieten mit dem ‚NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft‘ ab sofort weiteren Betrieben eine wichtige Unterstützung bei der Digitalisierung.“

Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen. Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden. Bei der Auswahl geeigneter Projekte sowie bei der Antragstellung unterstützen die Digitalcoaches des Einzelhandelsverbandes und der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Projektträger Jülich. Informationen bieten auch die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Mittel werden gewährt, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen

Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung. Weitere Informationen und Antragstellung: www.digihandel.nrw

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Weitere Informationen und Antragstellung: www.tour-hotel-gastro.nrw

 

Kontakt:

Tourismus NRW e.V.
Völklinger Str. 4
D-40219 Düsseldorf
Tel: 02 11/9 13 20 – 500
Fax: 02 11/9 13 20 – 555


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Autor(in): Klaus Schäfer
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