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© Landwirtschaftskammer RLP
26. Oktober 2021

Förderprogramm im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe – Antragstellung noch möglich

Die Anreize sind attraktiv für Weingüter und Bauernhöfe mit gastronomischem Angebot und Gästebeherbergung – noch bis zum 30. Juni 2022 kann ein Antrag gestellt werden.

Auch für Winzer- und Bauernhöfe, die über ein angeschlossenes Gästehaus oder eine Gastronomie mit entsprechendem Personal verfügen, ist das Projekt „Working Family“ interessant. Denn was zeichnet familiengeführte Betriebe aus? Der familiäre Umgang zu Gästen und Mitarbeitern stellt das Besondere des Familienbetriebs dar. Die Betriebe sind regional verbunden und hegen eine hohe Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern, die sich motiviert und engagiert um das Wohl der Gäste bemühen.

Wenn Sie Ihren Betrieb erweitern oder modernisieren wollen, könnte das neue Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe – für Sie interessant sein. Es geht darum, das von der Corona-Krise betroffene rheinland-pfälzische Gastgewerbe zu unterstützen.

Wer wird gefördert und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus dem Gastgewerbe, zu denen z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Campingplätze und Restaurants zählen und deren Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz liegt. Gefördert werden Übernachtungsbetriebe, die nach Maßnahmenabschluss über mind. 10 Gästezimmer verfügen, Campingplätze, die nach Maßnahmenabschluss über 10 Stellplätze verfügen sowie gastronomische Betriebe die nach Abschluss der Maßnahme über 10 Tische verfügen. Es wird die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebe ebenso gefördert, wie die Erweiterung. Zur Erweiterung zählen auch die Angebotsumstellung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses. Die Verwaltungsvorschrift verweist darauf, dass die zu fördernde Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität im Gastgewerbe leisten und mit den Zielen der rheinland-pfälzischen Tourismusstrategie im Einklang stehen muss. Die marktfähigen Angebote müssen einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmenabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland – Stufe 1“ nachzuweisen.

Welche Leistungen/Maßnahmen sind förderfähig und welche nicht?

Dazu zählen Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen und immaterielle Wirtschaftsgüter). Grundsätzlich nicht gefördert werden z.B. die Kosten für den Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Die durch Zuwendungen geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens für die Dauer von fünf Jahren nach Maßnahmenabschluss zweckentsprechend verwendet werden und räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Das ersetzende Wirtschaftsgut ist nicht erneut förderfähig. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 100.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten betragen bei kleinen Unternehmen bis zu 4 Mio. Euro. Bis spätestens 31.12.2022 muss die Maßnahme durchgeführt und abgeschlossen sein. Anträge können bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) bis zum 30.06.2022 eingereicht werden. Der Förderzuschuss beträgt max. 20 % der förderfähigen Investitionen. Eine Kumulierung mit anderen Investitionszuschuss-Programmen ist unzulässig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn darf nicht erfolgen.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Seite der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz), dem dazugehörigen Merkblatt und der Verwaltungsvorschrift unter:

https://isb.rlp.de/foerderung/299-a.html#tab8017-1

Nähere Informationen zur Tourismusstrategie finden Sie hier: https://rlp.tourismusnetzwerk.info/inhalte/tourismus-strategie/

Die Beratung Einkommensalternative der Landwirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Entwicklung und Ausarbeitung Ihrer Ideen, berät hinsichtlich der zahlreichen rechtlichen Anforderungen und erstellt Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Betriebsschwerpunkte Gastronomie und Gästebeherbergung. Zusammen mit den Kollegen der betriebswirtschaftlichen Beratung kann berechnet werden, ob Ihre geplante Investition für den Gesamtbetrieb tragbar ist.

 

Kontakt zur Redaktion: redaktion(at)lwk-rlp.de 

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postanschrift:
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 793-0
Telefax: 0671 793-199
E-Mail: info(at)lwk-rlp.de

 


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Autor(in): Klaus Schäfer
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