30. Juli 2021

Finanzielle Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Die Landesregierungen in NRW und Rheinland-Pfalz stellen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen entgegengenommen. In NRW sind das die jeweiligen Städte/Gemeinden, in RLP die Kreise sowie der Stadt Trier. Die Soforthilfen werden ohne umfangreiche Prüfung gewährt.

Parallel arbeiten die Landesregierungen an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.

„Das Ausmaß an Zerstörung und Leid im Hochwassergebiet ist schrecklich. Wir haben Tote zu beklagen, viele Menschen haben ihr Zuhause in den Fluten verloren. Existentiell betroffen sind auch viele Unternehmen: Ladenlokale, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsgüter – vieles ist zerstört. Deswegen hat die Landesregierung heute Soforthilfen für Unternehmen beschlossen“, sagte Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung. Ihr NRW-Amtskollege Armin Laschet betont: “Jetzt geht es darum, die größte Not zu lindern: unbürokratisch und schnell. Unser Soforthilfepaket steht. Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell erfolgen.”

 

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Heiko Jakobs
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