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© Foto: Heilwig Sandhagen
1. Juli 2021

Rechtsgrundlage für die kommende EFRE-Förderperiode 2021-2027 NRW tritt in Kraft

Am 1. Juli 2021 tritt die Rechtsgrundlage für die kommende EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Kraft. Die lange Verhandlungszeit seit der Veröffentlichung des ersten Vorschlags im Mai 2018 war geprägt vom Brexit und der Covid-19-Pandemie. Wahlen in mehreren Mitgliedstaaten sowie zum Europäischen Parlament und nicht zuletzt die neue EU-Kommission haben die Abstimmungen beeinflusst. In zahlreichen formellen und informellen Gesprächen über den neuen Rechtsrahmen wurden die deutschen und auch die Positionen Nordrhein-Westfalens eingebracht. Und natürlich hat die Landesregierung sich in den Bundesratsverhandlungen für die Interessen der hiesigen EFRE-Gemeinschaft eingesetzt und schon frühzeitig mit einer Veranstaltung in der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Brüssel ihre Forderungen deutlich gemacht.

Die neuen Verordnungen – die so genannte >> Dachverordnung 2021/1060 und die >> EFRE-Verordnung 2021/1058 – bilden die rechtliche Grundlage für die EFRE-Förderung für die Jahre 2021-2027.

Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die Partnerschaftsvereinbarung und anschließend die Programme einreichen können. Um einen möglichst zügigen Start des neuen EFRE.NRW 2021-2027 zu ermöglichen, wird es bereits informell mit der Kommission abgestimmt. Im Entwurf werden zahlreiche wichtige Anregungen berücksichtigt, die in der Strategiekonferenz 2019, im Online-Konsultationsverfahren 2020 und in vielen bilateralen Gesprächen mit den EFRE-Wirtschafts- uns Sozialpartnern vorgetragen wurden. Wichtiges Anliegen der EFRE-Verwaltungsbehörde ist, das neue Regelwerk so unbürokratisch wie möglich in die Praxis umzusetzen. Dabei wird vor allem auf Kontinuität und Vereinfachung gesetzt.

Über das weitere Verfahren halten wir Sie auf www.efre.nrw auf dem Laufenden. Sobald wir belastbares über die konkreten Fördermöglichkeiten des EFRE.NRW 2021-2027 sagen können, werden wir hier informieren.

Informationen über die Unterstützung des REACT-EU zur digitalen und grünen Transformation als Reaktion auf die Covid19-Pandemie finden Sie unter
>> efre.nrw/react-eu.

Am 30. Juni wurden weitere Fördermöglichkeiten zu Themen wie Digitalisierung der Forschungsmuseen und Weiterbildungsstätten veröffentlicht. Zu den ersten Förderaufrufen Innovation.Umweltwirtschaft und Ausstattungsprogramm zur Förderung der Digitalisierung in der klinischen Medizin- und Gesundheitsforschung wurden 69 bzw. 16 Anträge eingereicht.

 

Kontakt:

Verwaltungsbehörde EFRE.NRW
Kirsten Kötter
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Telefon:  0211 61772 202
Telefax:  0211 61772 788
E-Mail:
efre.verwaltungsbehoerde(@)mwide.nrw.de

 

Kategorien:
Förderprogramme

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Autor(in): Klaus Schäfer
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