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24. Juni 2021

Landesföderung unterstützt Teilhabegerechtigkeit – Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.

Mit den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme Regionale Kulturpolitik und Diversitätsfonds NRW – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.

 

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Kontakt:

Region Aachen Zweckverband • Geschäftsführerin: Prof. Dr. Christiane Vaeßen
Rotter Bruch 6 • 52068 Aachen • Tel. +49 241 927 8721-51 • kulturbuero@regionaachen.de

Kategorien:
Förderprogramme · Kultur

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Autor(in): Klaus Schäfer
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