Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.
Mit den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme Regionale Kulturpolitik und Diversitätsfonds NRW – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Region Aachen Zweckverband • Geschäftsführerin: Prof. Dr. Christiane Vaeßen
Rotter Bruch 6 • 52068 Aachen • Tel. +49 241 927 8721-51 • kulturbuero@regionaachen.de