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25. März 2021

Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen auf den Weg gebracht

Bis zu 100.000 Euro möglich

Bund und Länder haben sich auf Härtefallhilfen für Unternehmen geeinigt, die bislang trotz großer wirtschaftlicher Probleme infolge der Pandemie nicht von den Corona-Hilfen profitieren. Grundlage für die Auszahlung der neuen Hilfen sollen Einzelfallprüfungen sein. Länder, die sich beteiligen wollen, müssen zunächst eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schließen. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Der Förderzeitraum liegt zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2021. Die Hilfen sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sollen sowohl Unternehmen als auch Selbständige sein, die jeweils einen „prüfenden Dritten“ beauftragen müssen.

Mehr Informationen: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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