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4. Februar 2021

Koalitionsausschuss im Bund verständigt sich auf weitere Unternehmenshilfen

Unter anderem profitieren Gastronomie und Unternehmen mit großen Verlusten

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss der Großen Koalition im Bund am 3. Februar auf weitere Unterstützungsmaßnahmen geeinigt. Davon profitieren unter anderem Unternehmen mit großen Verlusten sowie gastronomische Betriebe insgesamt.

Unternehmen sollen dem Ergebnispapier zufolge ihre Verluste stärker mit Gewinnen verrechnen können. Dafür wird der geltende steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf maximal 10 Millionen beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben, um den Unternehmen die notwendige Liquidität zu verschaffen.

Gastronomische Betriebe sollen noch länger von einer auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer profitieren. Die bis zum 30. Juni geltende Regelung soll dafür bis Ende 2022 verlängert werden.

Für krisenbedingt in Not geratene Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen soll der Zugang zu den Grundsicherungssystemen analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 erleichtert bleiben. Für den Kulturbereich wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Alle Ergebnisse des Koalitionsausschusses: www.cdu.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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