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7. Januar 2021

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar 2021

Zur Vermeidung einer Insolvenzwelle durch den Corona-Lockdown wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei Pandemie-bedingter Zahlungsunfähigkeit  und Überschuldung ausgesetzt. Die Aussetzung wurde mehrfach verlängert, zuletzt nur noch bei Überschuldung bis zum 31.12.2020. Diese Aussetzung wurde nun erneut, bis Ende Januar 2021, verlängert.

Weitere Informationen finden Sie >> hier.

 

2. Reform des Insolvenzrechts: Verkürzte Restschuldbefreiung und Einführung neuer Sanierungsmöglichkeiten

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in Kraft getreten. Damit wird ein Rechtsrahmen für Restrukturierungen eingeführt, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen können, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen wurden zudem weitergehende Erleichterungen geschaffen: So wird der für die Überschuldungsprüfung maßgebliche Zeitraum übergangsweise auf vier Monate reduziert, um auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zudem ist rückwirkend zum 1. Oktober 2021 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft getreten. Das Verfahren wird von sechs auf drei Jahre verkürzt, um überschuldeten Unternehmerinnen und Unternehmern und Privatpersonen einen schnelleren Neuanfang zu ermöglichen.

 

 

Kontakt:

Alexandra Wolframm
Beauftragte für Recht und Europa

T +49 30 856 215 151

Deutscher Tourismusverband e. V. (DTV)
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel. 030 / 856 215 -0
Fax 030 / 856 215 -119
E-Mail »kontakt ‎@‎ deutschertourismusverband.de
Internet »www.deutschertourismusverband.de

Kategorien:
Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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