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17. Dezember 2020

Retten – Stabilisieren – Investieren

DTV Berlin Stand: 17. Dezember 2020. Für die Zukunftssicherung braucht der Deutschlandtourismus nach wie vor Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen mit einem Dreiklang aus Retten, Stabilisieren und Investieren. Nur so kann der Deutschlandtourismus wieder eine wirtschaftliche Perspektive erhalten und schrittweise zu seiner alten Stärke zurückkehren. Die Folgen der Corona-Pandemie für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt sind einschneidend. Wirtschaftlich am schwersten betroffen ist die Tourismusbranche. Allein zwischen März und August 2020 mussten die Akteure im Deutschlandtourismus Umsatzverluste in Höhe von 46,6 Mrd. Euro verkraften. Die Sommerferienmonate und der Frühherbst brachten nur Teilen der Tourismusbranche geringe wirtschaftliche Erholung. Zum Jahresende sind durch den zweiten Lockdown für den Deutschlandtourismus nochmals Umsatzverluste von fast 20 Mrd. Euro zu erwarten.

Für Zusammenhalt, Wohlstand und Beschäftigung in unserem Land ist es wichtig, dass die touristische Infrastruktur, die touristischen Leistungsträger und insbesondere die Beschäftigten auch nach der Krise weiter zur Verfügung stehen. Der Tourismus steht mit seiner heterogenen und dezentralen Struktur in besonderer Verantwortung, die wirtschaftliche Wertschöpfung in der Fläche und auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben zahlreiche Hilfen beschlossen, um die Wirtschaft zu stützen: Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, Sofort- und Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen haben das Überleben zumindest teilweise gesichert. Das gilt allerdings nur dort, wo sie rechtzeitig ankommen und Anwendung finden können. Der Deutsche Tourismusverband als die Stimme des Deutschlandtourismus hat seit Beginn der Coronakrise konkrete Forderungen und Maßnahmen zum Erhalt und zum Neustart des Tourismus identifiziert und schreibt sie fort.

Retten – Kurzfristige Maßnahmen

1. Verstärkte Konsultationen des Tourismusbeirates beim Bundeswirtschaftsministerium in Fragen der Planung, Vorbereitung und Konzeption für einen Restart des Tourismus.

2. Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfen III durch Berücksichtigung der verbundenen Unternehmen sowie durch Schließung der Lücken bei den Hilfen für Privatvermieter durch eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch nicht haupterwerbsmäßige Vermieter von Ferienwohnungen oder saisonale Betriebe Zugang zu den staatlichen Hilfen erhalten sowie durch Klarstellung, dass auch Agenturen und Vermittler von Einzelreiseleistungen erfasst sind.

3. Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags von einem auf zwei Jahre.

4. Berücksichtigung der Krisenlage bei den Gewerbemieten durch eine Feststellung der Störung der Geschäftsgrundlage und rückwirkender Anspruch auf Vertragsanpassung.

5. Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten bei den Sozialbeträgen mindestens bis zur Auszahlung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfen.

6. Beratungsangebote und Förderrahmen für die Tourismusbranche zu Lüftungstechniken, Lüftungskonzepten, digitalen Konzepten der Kontaktnachverfolgung in den Betrieben und Destinationen.

 

Stabilisieren – Mittelfristige Maßnahmen

7. Fertigstellung der Nationalen Tourismusstrategie bis spätestens Januar 2021 und Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Umsetzung.

8. Sicherung der regionalen Tourismusfinanzierung durch Entlastung der Kommunen.

9. Wiederauflage und Verstetigung des Tourismus-Innovationsprogramms „LIFT Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus“ zur Förderung von Innovationen im Deutschlandtourismus mit einem Volumen von mindestens 25 Millionen Euro jährlich.

10. Staatliche Unterstützung einer Ausbildungs- und Fachkräfteinitiative und Aufrechterhaltung der Berufsschulstrukturen für touristische Ausbildungsberufe auch bei Minderfrequentierung. Investieren – Langfristige Maßnahmen

11. Berücksichtigung des Tourismus in allen europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Rahmen der kommenden EU-Förderperiode.

12. Auflage eines „EU-Sonderförderprogramms Tourismus“ für besonders betroffene touristische Bereiche, wie Städtetourismus, MICE etc.

13. Heraufsetzen der Kofinanzierungssätze auf 100 % im Regional- und Kohäsionsfonds unter Ausschöpfung des Spielraumes der EU-Vorgaben.

14. Verstetigung der Aufstockung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Anregung von tourismusnahen Investitionen im Gewerbe und in der Infrastruktur.

15. Langfristig wirkende Instrumente, um Umsatzausfälle sowie angehäufte Kreditrisiken kompensieren zu helfen.

 

Pressekontakt:

Huberta Sasse
Tourismuspolitik |
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 / 856 215 – 121
sasse@deutschertourismusverband.de


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Autor(in): Klaus Schäfer
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