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18. November 2020

Ministerien kündigen Neustarthilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche an

Novemberhilfe weiter konkretisiert – Überbrückungshilfe III kommt

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III will der Bund Soloselbständigen eine sogenannte Neustarthilfe zahlen. Diese soll 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum, maximal jedoch 5.000 Euro betragen, wie Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mitteilten. Das Geld soll zu den üblichen Überbrückungshilfen hinzukommen und den Zeitraum Januar bis Juni 2021 abdecken. Mit der Sonderhilfe will der Bund insbesondere Selbständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche unterstützen, die von Auftrittsbeschränkungen während der Pandemie besonders getroffen sind.

Zugleich kündigten die Ministerien eine Aufstockung der geplanten Überbrückungshilfen III an, die ebenfalls den Zeitraum Januar bis Juni 2021 abdecken sollen. So sollen Unternehmen statt wie bislang maximal 50.000 Euro pro Monat nun bis zu 200.000 Euro pro Monat erhalten. Sie stellten zudem klar, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten zu den direkt vom November-Lockdown betroffenen Unternehmen gehören und damit antragsberechtigt sind.

Details zur Antragstellung für die Überbrückungshilfen sollen in den kommenden Wochen bekannt gegeben werden. Anträge werden dann voraussichtlich einige Wochen nach Jahresbeginn möglich sein.

Weitere Informationen: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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