WIR. LEBEN. EIFEL.
WIR. LEBEN. EIFEL.
Menu
© pixabay.com
10. November 2020

KFW-Schnellkredit auch für Soloselbständige und Kleinunternehmen

KfW-Sonderprogramm soll zudem bis Mitte 2021 verlängert werden

Soloselbständige und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten haben ab sofort Zugang zu KfW-Schnellkrediten. Das teilten Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und KfW in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Damit könnten sie Kredite von bis zu 300.000 Euro über die Hausbank beantragen. Das Risiko übernimmt der Bund.

Zugleich kündigten Ministerien und Bank an, dass das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden soll. Die Hilfen könnten gewährt werden, sobald die EU-Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt habe.

Genaue Informationen enthält die gemeinsame Pressemitteilung von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und KfW: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V., Tonia Haag

Kategorien:
Tourismusregion

Als PDF speichern
Print Friendly, PDF & Email
Seite Teilen Über:


Autor(in): Klaus Schäfer
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge