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23. Oktober 2020

Neue Überbrückungshilfen können beantragt werden

Gelder für September bis Dezember

Seit Mittwoch, 21. Oktober, können über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Hilfe richtet sich an kleine und mittelständige Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.

Sie bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten und ist gegenüber den Hilfen für Juni bis August leicht modifiziert. Unter anderem werden nun auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche wie Außenzelte oder Wärmestrahler gefördert. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Die Hilfen dürften nicht die letzten sein. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben bei ihrem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 14. Oktober beschlossen, die Hilfen weiter zu verlängern.

Weitere Informationen: www.bmwi.de

Quelle: Tourismus NRW e.V.

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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