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Bildquelle: FH Aachen, www.lichtographie.de
19. September 2020

Ausbildungsplatzförderung in Corona-Zeiten

Um zu verhindern, dass die Corona-Krise allzu starke negative Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt hat, haben das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund Förderprogramme aufgelegt, in deren Rahmen die Sicherung und Schaffung von Ausbildungsplätzen gefördert werden.

Ausbildungsprogramm NRW

In NRW ist der Ausbildungsmarkt von großen regionalen Unterschieden gekennzeichnet. Oftmals gibt es in Städten ein Überangebot an Ausbildungsplätzen, in ländlichen Regionen hingegen liegt nicht selten das Angebot deutlich unter der Nachfrage. Für Jugendliche mit eingeschränkten Ausbildungsmarktchancen ist es in diesen Regionen umso schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede auf dem Lehrstellenmarkt hat die Landesregierung das „Ausbildungsprogramm NRW“ aufgelegt. Ziel der Initiative ist die Förderung von jährlich bis zu 1.000 „zusätzlichen“ Ausbildungsplätzen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerber-Stellen-Relation vorliegt.

Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten beiden Jahren ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 300 Euro im Monat (bei Vollzeit-Ausbildung). Um Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und den Jugendlichen individuelle Hilfestellung zu geben, finanziert das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger. Im Kreis Euskirchen wird diese Funktion vom Berufsbildungszentrum Euskichen (BZE) wahrgenommen.

Welche Vorteile hat das Programm?

Für Unternehmen:

  • Durch zusätzliche Ausbildungsplätze wird der notwendige Fachkräftenachwuchs im eigenen Betrieb gesichert.
  • Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, können leichter in die Ausbildung einsteigen.

Für junge Ausbildungssuchende:

  • Ausbildungssuchende mit schlechteren Startbedingungen erhalten eine Beschäftigungsperspektive.
  • Die individuelle Begleitung unterstützt die persönliche Entwicklung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
  • Die beteiligten Betriebe müssen ausbildungsberechtigt sein.

Wie ist der Ablauf?

  • Das BZE als zertifizierter, zum Programm zugelassener Bildungsträger gewinnt interessierte Ausbildungsbetriebe.
  • Die Berufsberatungen der regionalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter identifizieren potenzielle Teilnehmer*innen, die den Bildungsträgern vorgeschlagen werden.
  • Der Betrieb schließt einen regulären betrieblichen Ausbildungsvertrag mit den Jugendlichen ab.
  • Als regionaler Bildungsträger leitet das BZE den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung an den Ausbildungsbetrieb weiter.

Maßnahmebetreuung

Beim Berufsbildungszentrum Euskichen (BZE) stehen Ihnen Ramona Esser,
Telefon: 02251/ 149 237, E-Mail: resser@bze-euskirchen.de, und Sarah Pützer, Telefon: 02251/ 149-195, E-Mail:
spuetzer@bze-euskirchen.de, als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen: www.bze-euskirchen.de/de/massnahmen-projekte/ausbildungsprogramm-nrw.html

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeber*innen die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind.  Es hat die Ziele:

  • Ausbildungsplätze zu erhalten (Ausbildungsprämie)
  • Zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen zu fördern (Übernahmeprämie)

Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:

  • In staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und Altenpflegegesetz oder
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

Ausbildungsprämien:

Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung:

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Durch diese Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Arbeitgeber*innen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % angezeigt hat.

Übernahmeprämie:

Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen können die Bundesförderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf. Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen.

Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

Weiterführende Informationen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

 

Ihre Kontaktperson bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen:

Christof Gladow
02251 / 15 – 370
christof.gladow@kreis-euskirchen.de

 


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Autor(in): Klaus Schäfer
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