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11. Mai 2020

Übersicht zu den Lockerungen für das Tourismusgewerbe in Rheinland-Pfalz

Nach der Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch und der Veröffentlichung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kommen nun weitere Lockerungen der Corona-Verordnung zum Tragen. Betriebe im Gastronomie- und Beherbergungsbereich können sich nun auf die Öffnung vorbereiten. Die Öffnungen bringen jedoch auch beträchtliche Regelungen und Einschränkungen mit sich, welche durch Auslegungshinweise für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe konkretisiert wurden. Im Folgenden können Sie diese herunterladen:

>>> 6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
>>> Auslegungshinweise für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

Darüber hinaus gibt es ergänzende Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), welchen Beachtung geschenkt werden sollten.
>>> Betriebliche Maßnahmen
>>> Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt
>>> Gastgewerbe: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der IHK Trier.

Quelle: IHK Trier

Kategorien:
Tourismusregion

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Autor(in): Klaus Schäfer
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