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10. Mai 2020

Fahrplan zur Öffnung von Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und Fachmessen

Öffnungsperspektiven für zahlreiche touristische Angebote. Die neue Verordnung und die Standards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat neue weitreichende Lockerungspläne der Landesregierung in der Corona-Krise vorgestellt. Demnach können ab dem 11. Mai unter anderem einige touristische Anbieter wieder öffnen, darunter Ausflugsschiffe, Freizeitparks oder Fahrradverleihe. Für den Handel wird die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter aufgehoben. Auch Gaststätten können grundsätzlich wieder öffnen. Zudem wird die touristische Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern sowie der touristische Aufenthalt auf Campingplätzen wieder erlaubt. Oberstes Gebot ist jedoch das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln. Zudem wurden Kontaktbeschränkungen zwar gelockert, sie gelten aber grundsätzlich weiterhin bis mindestens 5. Juni.

Auch für den Kulturbereich gibt es ab dem 11. Mai weitere Lockerungen, nachdem Museen bereits wieder öffnen dürfen. So sollen künftig auch kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel wieder zulässig sein, unter strengen Regelungen und mit speziellen mit Behörden abgestimmten Konzepten sogar in Gebäuden.

Ab dem 21. Mai, Christi Himmelfahrt, dürfen auch Hotels wieder für touristische Zwecke öffnen. Ebenso wie insbesondere in der Gastronomie sind hierfür ein Hygienekonzept sowie die Gewährleistung von Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen nötig. Ab Pfingsten, also Ende Mai, sollen zudem Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen. Das Gleiche gilt für Theater, Opern und Konzerthäuser.

Bars und Clubs sind von den Lockerungsplänen bislang ausgenommen. Auch Großveranstaltungen bleiben wie bereits bekannt bis mindestens 31. August verboten. Allerdings sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen mit dem Zieldatum 30. Mai wieder stattfinden können.

Genauere Informationen gibt es auf der Internetseite der NRW-Staatskanzlei unter www.land.nrw. Details müssen noch in einer neuen Verordnung geregelt werden.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)   In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung

Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW

 

Autor: Tonia Haag
Tourismus NRW e.V.
Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf
Tel: 0211 / 91320 – 500
Fax: 0211 / 91320 – 555
E-mail: info‎@‎nrw-tourismus.de

Quelle: Tourismus NRW e.V.


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Autor(in): Klaus Schäfer
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