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27. März 2020

50 Mrd. Euro Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben am 23. März 2020 umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Kernpunkte der Soforthilfen:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Am 27. März stimmte der Bundesrat dem Hilfspaket zu.

Parallel zu den Beratungen im parlamentarischen Verfahren arbeitete das Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck zusammen mit den Ländern an der Finalisierung einer Verwaltungsvereinbarung zur schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Soforthilfen für kleine Unternehmen durch die Länder. Die Soforthilfen werden über die Länder abgewickelt, beispielsweise über die Landesförderbanken.

Anträge können ab sofort online gestellt werden. Die Bezirksregierungen wickeln die Verfahren ab. Die Antragsformulare sind seit 27. März auf der Internetseite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 freigeschaltet.

Die Website mit dem Antragsformular könnte anfangs aufgrund der hohen Nachfrage vorübergehend nicht erreichbar sein – versuchen Sie es in diesem Fall später noch einmal.

 

Kategorien:
Infos Corona-Virus · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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