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20. März 2020

Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Auszug aus der aktuellen Pressemitteilung des Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW vom 20.03.2020: “Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Honorarkräfte erhalten ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 67 % (Niveau des Kurzarbeitergeldes)”

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung vom 20.03.2020
Antragsformular
FAQ Soforthilfen

Anmerkung der Redaktion:

Es werden nur Anträge, die mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden, berücksichtigt!

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Tel. +49 241 927 8721-14 • info@regionaachen.de
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Kategorien:
Infos Corona-Virus · Kultur

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Autor(in): Klaus Schäfer
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