WIR. LEBEN. EIFEL.
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19. März 2020

Alle Betriebe müssen handeln

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer, sowie die in NRW und RLP zuständigen Behörden haben am 16. bzw. 17. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Die Verfügung für NRW finden Sie hier. Die Verfügung die von den Kreisen inRLP erlassen worden hier, am Beispiel des   Vulkaneifelkreis.

Die Verfügungen gelten ab sofort und sie betreffen nunmehr auch die Übernachtungsbetriebe.

Wörtlich heißt es in den Verfügungen dazu: “Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.”

Ebenso wichtig für die weiteren Planungen ist auch der Hinweis: “Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.”

Der Deutsche Tourismusverband hat dazu aktuelle Informationen für Gastgeber zum Umgang mit Stornierungen und mit Gästen zusammengestellt und unter diesem Link veröffentlicht.

Die Eifel Tourismus GmbH informiert auf ihren Internetseiten über diese neuen Entwicklungen auch tagesaktuell die Gäste. Siehe hierzu folgenden Link.

Wir haben uns technisch so organisiert, dass wir für die Gäste und Betriebe über Telefon, eMail und Internet über unsere veröffentlichten Kontaktdaten erreichtbar bleiben.

 

 


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Autor(in): Klaus Schäfer
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