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13. März 2020

CORONA: Bundesregierung will Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtern – Kabinett billigt Gesetzesentwurf

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus und ihren Folgen hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Dadurch sollen Unternehmen unterstützt werden, die unter den Folgen der Epidemie leiden, etwa durch Probleme in der Lieferkette oder Umsatzrückgänge. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll das Gesetz im Schnellverfahren in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden und im April in Kraft treten. Zunächst sollen die Regelungen bis Ende 2020 gelten.

Einzelheiten zum Gesetzesentwurf finden sich in der Pressemitteilung des Bundesregierung: www.bundesregierung.de.

Quelle:
Tourismus NRW e.V.
Tonia Haag

Web: www.touristiker-nrw.de

 

Kategorien:
Infos Corona-Virus · Wirtschaft

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Autor(in): Klaus Schäfer
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Ein Kommentar

Kommentare




  1. Gotthard Kirch sagt:

    In vielen Touristinfos arbeiten “Minijobber/innen”.
    Für die kann derzeit kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.
    Wie gehen wir in der Eifel mit diesem Thema um?
    Wer hat Erfahrungen?

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