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15. Januar 2020

Förderung der Dorfentwicklung – Positive Bilanz für das Förderjahr 2019

Dorfentwicklung, oder auch  Dorferneuerung ist im Landkreis Vulkaneifel seit vielen Jahren ein fest etablierter Baustein einer nachhaltigen Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Das Vorhandensein einer fundierten und anerkannten Konzeptplanung ist die Basisvoraussetzung dafür, dass private wie auch kommunale Maßnahmen zielgerichtet gefördert werden können.

Die Erhaltung und Weiterentwicklung der ländlich geprägten Gemeinden als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum gehört neben der Bewahrung des individuellen Charakters des Dorfes mit seinem Ortsbild und der regionalen Baukultur zu den wichtigsten Aufgaben der Dorfentwicklung. Insbesondere die Gestaltung des demografischen Wandels und die damit einhergehenden vielfältigen Wechselwirkungen stellen die Dorferneuerung auch in der Zukunft vor große Herausforderungen. Die für Jung und Alt attraktive und nachhaltige Gestaltung der Ortskerne sowie eine positive Innenentwicklung der Dörfer hat dabei oberste Priorität.

Gerade die Dorferneuerung ist ein geeignetes Instrument, die Entwicklung der Gemeinden positiv zu steuern, und dies nicht nur durch Bereitstellung von Fördermitteln. Eine fachliche Beratung bietet in der Regel die Basis für entsprechende Projekte, die beratende und unterstützende Begleitung während der Umsetzungsphase setzt dieses
Angebot fort.

Eine Million Zuwendungsmittel für private Dorferneuerungsmaßnahmen

Dem Kreis Vulkaneifel stand im Programmjahr 2019 für private Dorferneuerungsmaßnahmen insgesamt eine Million Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung.

Von dieser beachtlichen Summe konnten knapp eine halbe Million ausgezahlt und die Restsumme für die Umsetzung individueller Maßnahmen in 2020 und 2021 bewilligt werden. Die vom Land Rheinland-Pfalz und vom Bund
kommenden Finanzmittel flossen in rund 100 laufende Förderprojekte. Von diesem Investitionsvolumen profitieren hauptsächlich das regionale Handwerk und der Handel.

Verschiedene private Maßnahmen sind möglich

Die Palette der im Jahr 2019 geförderten privaten Maßnahmen ist reichhaltig. Neben der Beseitigung von Leerständen durch Neu-/Umnutzung von älteren Gebäuden in den Ortskernen oder dem Ausbau ehemaliger Ökonomiegebäude sind vermehrt infrastrukturell wichtige Projekte gefördert worden. So konnten Maßnahmen mit dem Ziel, ortsnahe Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen, die Grundversorgung mit Dienstleistungen im Dorf zu verbessern oder das Fremdenverkehrsangebot, zum Beispiel durch Ferienwohnungen, zu ergänzen gefördert werden.

56 Neuanträge in 2019

Im Jahr 2019 konnten 56 Neuanträge entgegen genommen werden. Mit Hilfe der Förderung der Dorferneuerung werden nicht nur Ortsgemeinden, Bauherren und regionale Unternehmen gestärkt, sondern vielmehr auch neue Werte mit und in alter Bausubstanz geschaffen.

Alle Förderprojekte sollen mithelfen, einer Entleerung und weiteren Schwächung der Ortskerne und damit des gesamten Dorfes entgegenzuwirken. Dies verbessert nachhaltig auch die Attraktivität einer Gemeinde. Gleichzeitig vergrößert sich damit die Chance,  jungen Familien im eigenen Dorf eine attraktive Heimat zu bieten und Neubürger zu gewinnen.

Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

In der Dorferneuerungsbilanz darf auch der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mit seinen absolut herausragenden Ergebnissen mit zwei Gemeinden im Landesentscheid und einem Gold-Gewinner im Bundesentscheid nicht fehlen:

GOLD für Basberg auf Bundesebene die 93 Einwohner zählende Ortsgemeinde Basberg konnte den ersten Platz beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ erzielen!

Die Ortsgemeinde Schalkenmehren konnte die Goldmedaille im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf  Landesebene, den Sonderpreis „Innenentwicklung“ und vor kurzem auch noch den Sonderpreis „Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde“ gewinnen. In 2020 wird das Land zum 54. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ aufrufen.

Informationen und Kontakt:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung stehen die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung – gerne zur Verfügung:

Kommunale Dorferneuerung:

Markus Kowall, Tel. 06592/933-578

E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de

Private Dorferneuerung:

Christine Schmidt, Tel. 06592/933-576

Sina Krischer, Tel. 06592/933-577,

E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de

 

Weitere Informationen unter www.vulkaneifel.de

Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung

Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung,

Mainzer Straße 25, 54550 Daun
(Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Straße 15a) und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel/bauen-
und-umwelt.html) heruntergeladen werden.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Die Förderhöhe beträgt ab 2019 je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 € je Objekt. Bei gewerblichen Maßnahmen kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 € je Vorhaben betragen.

Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt.

 

 

Kategorien:
Daseinsvorsorge · Kultur · LebensWelten

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Autor(in): Klaus Schäfer
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