Fachreferent klärte über Chancen und Pflichten auf
KREIS MYK. Viele nützliche Tipps und Hinweise zum Verpackungsgesetz erhielten rund 30 Unternehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz bei einem Fachvortrag im Alten Bahnhof in Polch. Unter dem Titel „Chance oder Belastung? Die Pflichten des Verpackungsgesetzes“ hatte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) am Mittelrhein im Rahmen der Brancheninitiative Verpackung und Logistik dazu eingeladen.
Hintergrund der Veranstaltung war das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet unter anderem alle Hersteller, Importeure und Abfüller, die Verpackungen in Deutschland in den Verkehr bringen, dazu, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. „Die Veranstaltung hat gezeigt, dass zahlreiche Unternehmen betroffen sind und dass es noch viele offene Fragen gibt“, erklärt Rita Emde, Prokuristin der WFG. Wann handelt es sich um eine Versandverpackung und wann um eine Transportverpackung? Was sind die Ziele der Zentralen Stelle Verpackungsregister? Welche neuen Pflichten bestehen? Auf diese und viele weitere Fragen lieferte Referent Stephan Pult von der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ die passenden Antworten.